Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Getreidemonitoring
Monitoring zeigt erste Schwellenüberschreitungen im Getreide
Um Resistenzen bei Getreidefungiziden zu vermeiden, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
- Gezielte Anwendung nach Bekämpfungsschwellen unter Nutzung des amtlichen Warndienstes und Prognosemodellen unter www.isip.de
- Mittelwahl nach vorherrschenden Schaderregern unter Berücksichtigung der Sortenresistenz
- Anzahl der Anwendungen auf das notwendige Maß beschränken
- In Spritzfolgen und Mischungen stets verschiedene Wirkstoffgruppen einsetzen
- Azole in ausreichender Aufwandmenge einsetzen (mind. 75 % der zugelassenen Menge)
- Strobilurin- und Carboxamid-haltige Fungizide nur einmal in der Vegetation stets in Mischung mit einem Azol- oder Kontaktwirkstoff anwenden
- Die Heilleistung der eingesetzten Fungizide durch rechtzeitigen infektionsnahen Einsatz nicht überfordern
- Ausbringung nur bei günstiger Witterung mit optimaler Technik und ausreichender Wassermenge
Der milde März und der April mit seinem hochsommerlichen Start sorgen für einen Wachstumsvorsprung der Winterungen von, je nach Saattermin und Lage, gut einer bis zu mehr als zwei Wochen. Der Tiefausläufer in dieser Woche bringt jedoch Abkühlung und örtlich vereinzelt Regen mit. Das könnte die Wintergersten wieder etwas einbremsen, ebenso wie wärmeliebend Krankheiten, wie Zwergrost oder Netzflecken, die aufgrund der günstigen Infektionsbedingungen der letzten Wochen teils verstärkt zu finden sind. Ob aber wirklich Fungizide nötig sind, zeigen die Kontrollen der eigenen Bestände.
Neue Produkte
- Amistar Max (Syngenta): Azoxystrobin 93,5 g/L, Folpet 500 g/L, u.a. zur Bekämpfung von Braunrost, Gelbrost, echtem Mehltau, Septoria-Arten in Hartweizen, Weichweizen, Gerste, Roggen und Wintertriticale. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha.
- Ammax Pro (Syngenta): Azoxystrobin 93,5 g/l, Folpet 500 g/l, Prothioconazol 300 g/l, u.a. zur Bekämpfung von Braunrost, Gelbrost, echtem Mehltau, Septoria-Arten in Hartweizen, Weichweizen, Gerste, Roggen und Wintertriticale. Die zugelassene Aufwandmenge ist: Amistar Max 1,5 l/ha + Pecari 300 EC 0,5 l/ha.
- Delaro Forte (Bayer): 93,3 g/l Prothioconazol, 107 g/l Spiroxamin, 80 g/l Trifloxystrobin u. a. zur Bekämpfung von Braunrost, Gelbrost, Mehltau, DTR, Septoria Arten, Fusarium, Zwergrost, Netzflecken, Rhynchosporium, Ramularia in Weizen, Gerste, Roggen, Triticale. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha.
- Neben Folpan 500 SC (500 g/l Folpet) sind nun auch weitere Produkte mit gleichem Wirkstoffgehalt zugelassen. Ob die Produkte wie z.B. Phillip 50 (mit Drainauflage) oder Multivo auch im Handel erhältlich sind, ist uns nicht bekannt. Die Abstandsauflagen in der Gerste haben sich auch bei Folpan 500 SC etwas entspannt und sind bei allen drei genannten identisch.
Entsorgungspflichtige, auslaufende Produkte
- Fungizide mit dem Wirkstoff Prochloraz wie z.B. Ampera, Kantik und Mirage 45 EC dürfen 2024 nicht mehr eingesetzt werden. Die Aufbrauchfrist endete am 30.06.2023.
Das Auslaufen des Wirkstoffs Tebuconazol verzögert sich noch etwas, da die EU-Genehmigung nach Ende der Winterveranstaltungen für alle bis 2026 verlängert wurde. Für Einsatz und Aufbrauch der vielen Tebuconazol-haltigen Mittel steht also noch ein längerer Zeithorizont zur Verfügung.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Zulassungen bei Einzelwirkstoffen wie z.B. Azoxystrobin (z.B. Azbany, Azoxystar SC, Chamane, Sinstar, Torero, u.a.), bei Prothioconazol (z.B. Abran, Aurelia, Patel 300 EC, Pecari 300 EC, Proline, Curbatur, Protendo forte, Tokyo, Traciafin) sowie bei Metconazol (z.B. Ambarac, Caramba, Plexeo, Remocco 60, Sirena EC). Die jeweiligen Zulassungen sind zu beachten.
Pflanzenschutz in Zuckerrüben
Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen in Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.
Unkrautkontrolle im Nachauflauf:
- NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
- NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
- NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).
Um möglichst gute Wirkungen zu erzielen, ist neben den Applikationsbedingungen auch die Applikationstechnik gefragt. Für gute Wirkungen ist möglichst kleintropfig zu spritzen, um die Unkräuter gut zu benetzen. Daher spielen Düsenwahl, Druck und Wassermenge eine wichtige Rolle. Abdrift ist möglichst zu minimieren und in den Auflagen geregelt, siehe Versuchsberichtsheft 2023 ab Seite 221 ff. Daher ist hier immer ein Kompromiss zwischen Tropfengröße und Abdriftminderung einzugehen. In den Morgenstunden ist die Abdrift in der Regel niedriger als in den Abendstunden.
Der Einsatz von mehr als drei Mischpartnern wird grundsätzlich nicht empfohlen. Gräser- und Unkrautbekämpfung sollten bei geringer Wachsschicht separat erfolgen, um Verträglichkeitsprobleme auszuschließen. Bei einer erforderlichen Gräser- oder Distelbekämpfung ist ein Spritzabstand von 3-5 Tagen zu NAK-Behandlungen einzuhalten (Teilflächenbehandlung). Informationen zu zugelassenen Graminiziden im Rübenanbau gibt die Seite 366 ff des Versuchsberichtsheftes “Integrierter Pflanzenbau 2023“.
Zulassungsende für S-Metolachlor und Trisulfuron
Da die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Triflusufuron nicht erneuert wurde, gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist für Produkte mit diesem Wirkstoff, z.B. Debut oder Debut DuoActive, zum 20. August 2024.
Dies gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Im Jahr 2024 ist der Einsatz dieser Produkte letztmals möglich. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Info zum Zulassungsstand von Glyphosat
Nach der aktuellen Rechtslage können in der Anwendungsperiode Frühjahr 2024 bei Bedarf Glyphosat-Präparate zur Regulierung von Altverunkrautung im Mulch- und Direktsaatverfahren eingesetzt werden. Die bisherigen Anwendungsbeschränkungen nach der PflSchAnwV bleiben unverändert bestehen.
Umfrage Technische Universität München
Aufbrauchfristen beachten
Die Zulassung für die Clomazone-/Metazachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel CIRCUIT SYNC TEC und Colzor SYNC TEC und deren Vertriebserweiterung Tribeca SYNC TEC wurde wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.
Außerdem endeten die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.
Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!
Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.
Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.
Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen
Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Mehr