Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Bekämpfung von Problemunkräutern auf der Stoppel
Auch bei Wurzelunkräutern ist eine wiederholte, mechanische Bekämpfung in Erwägung zu ziehen.
Eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung, ausgenommen im Rahmen eines Mulch- oder Direktsaatverfahrens, oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist nur zulässig:
- Zur Bekämpfung der ausdauernden Unkrautarten Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke auf den betroffenen Teilflächen.
- Zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen auf Ackerflächen, die in einer Erosionsgefährdungsklasse K-Wasser 1, K-Wasser 2 oder K-Wind zugeordnet sind.
ist der Einsatz von Glyphosat in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz . Im Grünland ist ganzflächiger Einsatz ebenfalls verboten. Nicht zulässig ist außerdem eine Spätanwendung von Glyphosatprodukten vor der Ernte, sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.
Für die Einhaltung der Kriterien einer zulässigen Glyphosat-Anwendung ist jeder Anwender selbst verantwortlich. Es wird daher dringend empfohlen, für jede Anwendung eine eigene Dokumentation zu erstellen, in der die Voraussetzungen für einen zulässigen Einsatz festgehalten sind. Auch eine zusätzliche Bilddokumentation kann bei Anlastungen durch Dritte oder behördlichen Kontrollen sehr hilfreich sein.
Dokumentationsvorlagen finden Sie auf der Homepage der LfL oder direkt hier
Neben reinen Glyphosat-Produkten stehen für die Kontrolle von Ackerwinde, Ackerkratzdistel und Quecke auch das glyphosat-/2,4D-haltige Produkt Kyleo zur Verfügung. Hier gelten die gleichen Einschränkungen wie für die reinen Glyphosatprodukte.
Bei Chemieeinsatz auf der Stoppel gilt es folgendes zu beachten:
- Bei Mischungen von Glyphosat und Starane XL ist zuerst Starane XL und dann Glyphosat in den Tank zu füllen.
- Stroh möglichst abfahren oder sehr kurz häckseln und gleichmäßig verteilen.
- Nicht grubbern, sondern Problemunkräuter ausreichend aufwachsen lassen.
- Behandlung erst bei ausreichender (frischer) Blattmasse der Unkräuter durchführen. Bei Quecke, Disteln und Winde mindestens 30-40 cm Trieblänge notwendig.
- Wüchsige, warme Witterung nach der Behandlung verbessert die Wirkung. Bei reinem Glyphosateinsatz und Kyleo sollten ca. 2-3 Wochen bis zur ersten Bodenbearbeitung gewartet werden. Beim Einsatz von Starane XL gegen Winde sollte die erste Bodenbearbeitung für eine gute Wirksamkeit erst nach 6 - 8 Wochen erfolgen. Das heißt auf diesen Flächen kann zur Windenbekämpfung mit Starane XL im aktuellen Jahr keine Zwischenfruchtsaat oder frühe Herbstaussaat (z.B. Winterraps) durchgeführt werden.
- Zur ausreichenden Queckenbekämpfung mit Glyphosat oder Kyleo keine Mittelkonzentration der Spritzbrühe unter 1%.
Die neuen Sortenempfehlungen für Unterfranken - Vorstellung im Online-Format
![Teilnehmer auf Acker](/mam/cms10/aelf-kw/landwirtschaft/bilder/fittosize_186_0_8bcc8d9456329f47d8c9530e5f34e429_bild_sortenempfehling_herbst_2024.jpg)
© Regina Roth
Für die Teilnahme ist keine Anmeldung notwendig. An den Terminen müssen die Teilnehmer den Link anwählen und können dann über Web-Browser, App oder Computerprogramm teilnehmen.
Teilnahme in Webex
- 7.8.2024, 19:30 Uhr bis 21 Uhr: Sortenvorstellung – Wintergerste, GPS Getreide - Teilnahme in Webex
- 8.8.2024, 19:30 Uhr bis 21 Uhr: Sortenvorstellung – Wintergerste, GPS Getreide - Teilnahme in Webex
- 11.09.2024, 19:30 Uhr bis 21 Uhr: Sortenvorstellung – Winterweizen, Roggen, Triticale, Dinkel - Teilnahme in Webex
- 13.09.2024, 19:30 Uhr bis 21 Uhr: Sortenvorstellung – Winterweizen, Roggen, Triticale, Dinkel - Teilnahme in Webex
Biodiversität im Ackerland fördern - Beispiele zur Unterstützung
- Stoppelbrache: Auf verschiedenen Feldern in der Flur verteilt zwei Streifen mit je 3 - 6 Meter Breite nicht bearbeiten, um Niederwild u.a. zusätzliche Deckung zu bieten (nicht am Feldrand wegen der Queckenbekämpfung).
- Feldränder nach der Ernte nicht zu tief mähen, sondern ca. 8-10 cm hoch; oft reicht auch nur abschnittsweises Mähen. Kein tiefes Mulchen und Zerstören der Grasnarbe, weil sich dadurch Trespen-Arten und Flughafer ausbreiten. Altgrasstreifen stehen lassen. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme.
Versuch macht klug!
Auch in diesem Jahr hat das Versuchszentrum Nord-West Bayern wieder spannende Versuche in Schraudenbach/Arnstein und Albertshausen/Reichenberg angelegt.
Die Führungen haben bereits stattgefunden. Wer die Versuche selbst besichtigen möchte, hat auch im Nachhinein noch die Gelegenheit.
Maiszünslermonitoring beendet
Um den Befallsdruck weiterhin niedrig zu halten, ist nach der Ernte weiterhin auf eine konsequente Zerkleinerung der Maisstoppeln und der Maisstängel zu achten. Die beste Wirkung erzielt ein anschließendes sauberes Unterpflügen, wo möglich und sinnvoll.
Monitoring auf Schilf-Glasflügelzikaden in Zuckerrüben und Kartoffeln
Pflanzenschutz in Zuckerrüben
Bis Ende Juli gilt der Schwellenwert 5 befallene Blätter von 100 Blättern, die quer über den Bestand gezogen wurden (ohne Herz und Randblätter). Ein befallenes Blatt zählt immer als Eins - egal, ob mit nur einer Krankheit oder mehreren befallen.
Vor einer Bekämpfungsentscheidung ist immer eine Eigenbestandskontrolle durchzuführen. Jede unnötige Maßnahme vergrößert das Resistenzrisiko und geht auf Kosten der Wirtschaftlichkeit.
Seit kurzem haben nun doch Kupferpräparate (Funguran progress, Grifon SC, Recudo, Yukon und Coprantol Duo) eine Notfallzulassung gegen Cercospora in Zuckerrüben erhalten. Sie können damit wie in den Vorjahren den Azolfungiziden zugemischt werden. Kontrollieren Sie Ihre Flächen auf Befall. Eine Behandlung wird empfohlen, wenn derzeit (bis 31. Juli) 5 von 100 Blättern Befall zeigen, was noch nicht verbreitet der Fall ist. Befallsfreie Bestände zu behandeln, macht keinen Sinn. Näheres im Kontrollaufruf des Rübenverbands.
Denken Sie an die Beseitigung von Schosser- und Unkrautrüben! Sollten schon einzelne grüne Samen erkennbar sein, müssen die Pflanzen komplett aus dem Feld entfernt werden, da diese nachreifen und noch keimfähig werden. Betriebe, die in diesem Jahr ALS-tolerante „Conviso Smart“ Rüben im Anbau haben, müssen besonderes Augenmerk auf die Schosserbekämpfung legen, da diese Schosser auch in der Fruchtfolge nicht mit ALS-Hemmern bekämpft werden können und sich hier die Unkrautrübenproblematik wesentlich schneller verbreitet. Das kann dazu führen, dass ein Rübenanbau auf der Fläche nicht mehr möglich ist.
Zulassungsende für S-Metolachlor und Trisulfuron
Da die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Triflusufuron nicht erneuert wurde, gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist für Produkte mit diesem Wirkstoff, z.B. Debut oder Debut DuoActive, zum 20. August 2024.
Dies gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Im Jahr 2024 ist der Einsatz dieser Produkte letztmals möglich. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Info zum Zulassungsstand von Glyphosat
Umfrage Technische Universität München
Aufbrauchfristen beachten
Die Zulassung für die Clomazone-/Metazachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel CIRCUIT SYNC TEC und Colzor SYNC TEC und deren Vertriebserweiterung Tribeca SYNC TEC wurde wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.
Außerdem endeten die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.
Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!
Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.
Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.
Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen
![Wiese neben Bach](/mam/cms10/zentral/landwirtschaft/bilder/fittosize__207_0_2511eb6277df6e842515397115879ac1_biodiversitaet_boden2.jpg)
Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Mehr