Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Bekämpfung von Problemunkräutern auf der Stoppel

Ausfallkulturen und einjährige Ungräser und Unkräuter können nach deren Auflaufen bei trockenen Bedingungen sehr gut mechanisch bekämpft werden.

Auch bei Wurzelunkräutern ist eine wiederholte, mechanische Bekämpfung in Erwägung zu ziehen.

Durch die Neuerung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung vom Juli 2024 ist die Glyphosatanwendung weiterhin nur eingeschränkt nutzbar.

Eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung, ausgenommen im Rahmen eines Mulch- oder Direktsaatverfahrens, oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist nur zulässig:

  • Zur Bekämpfung der ausdauernden Unkrautarten Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke auf den betroffenen Teilflächen.
  • Zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen auf Ackerflächen, die in einer Erosionsgefährdungsklasse K-Wasser 1, K-Wasser 2 oder K-Wind zugeordnet sind.
Verboten

ist der Einsatz von Glyphosat in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz . Im Grünland ist ganzflächiger Einsatz ebenfalls verboten. Nicht zulässig ist außerdem eine Spätanwendung von Glyphosatprodukten vor der Ernte, sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.

Für die Einhaltung der Kriterien einer zulässigen Glyphosat-Anwendung ist jeder Anwender selbst verantwortlich. Es wird daher dringend empfohlen, für jede Anwendung eine eigene Dokumentation zu erstellen, in der die Voraussetzungen für einen zulässigen Einsatz festgehalten sind. Auch eine zusätzliche Bilddokumentation kann bei Anlastungen durch Dritte oder behördlichen Kontrollen sehr hilfreich sein.

Dokumentationsvorlagen finden Sie auf der Homepage der LfL oder direkt hier Externer Link

Neben reinen Glyphosat-Produkten stehen für die Kontrolle von Ackerwinde, Ackerkratzdistel und Quecke auch das glyphosat-/2,4D-haltige Produkt Kyleo zur Verfügung. Hier gelten die gleichen Einschränkungen wie für die reinen Glyphosatprodukte.

Bei Chemieeinsatz auf der Stoppel gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei Mischungen von Glyphosat und Starane XL ist zuerst Starane XL und dann Glyphosat in den Tank zu füllen.
  • Stroh möglichst abfahren oder sehr kurz häckseln und gleichmäßig verteilen.
  • Nicht grubbern, sondern Problemunkräuter ausreichend aufwachsen lassen.
  • Behandlung erst bei ausreichender (frischer) Blattmasse der Unkräuter durchführen. Bei Quecke, Disteln und Winde mindestens 30-40 cm Trieblänge notwendig.
  • Wüchsige, warme Witterung nach der Behandlung verbessert die Wirkung. Bei reinem Glyphosateinsatz und Kyleo sollten ca. 2-3 Wochen bis zur ersten Bodenbearbeitung gewartet werden. Beim Einsatz von Starane XL gegen Winde sollte die erste Bodenbearbeitung für eine gute Wirksamkeit erst nach 6 - 8 Wochen erfolgen. Das heißt auf diesen Flächen kann zur Windenbekämpfung mit Starane XL im aktuellen Jahr keine Zwischenfruchtsaat oder frühe Herbstaussaat (z.B. Winterraps) durchgeführt werden.
  • Zur ausreichenden Queckenbekämpfung mit Glyphosat oder Kyleo keine Mittelkonzentration der Spritzbrühe unter 1%.

Die neuen Sortenempfehlungen für Unterfranken - Vorstellung im Online-Format

Teilnehmer auf Acker

© Regina Roth

An vier Terminen im August und September stellt das AELF Kitzingen-Würzburg die neuen Sorten für die Winterungen 2024 via Webex vor. An je zwei Terminen werden inhaltsgleich im August zunächst die Sorten für Wintergerste und GPS-Getreide vorgestellt. Im September die Sortenempfehlungen für Winterweizen, Roggen, Triticale und Dinkel. Dabei werden die Ergebnisse der Landessortenversuche, sowie die regionalen Besonderheiten in diesem Jahr diskutiert.

Für die Teilnahme ist keine Anmeldung notwendig. An den Terminen müssen die Teilnehmer den Link anwählen und können dann über Web-Browser, App oder Computerprogramm teilnehmen.

Biodiversität im Ackerland fördern - Beispiele zur Unterstützung

  • Stoppelbrache: Auf verschiedenen Feldern in der Flur verteilt zwei Streifen mit je 3 - 6 Meter Breite nicht bearbeiten, um Niederwild u.a. zusätzliche Deckung zu bieten (nicht am Feldrand wegen der Queckenbekämpfung).
  • Feldränder nach der Ernte nicht zu tief mähen, sondern ca. 8-10 cm hoch; oft reicht auch nur abschnittsweises Mähen. Kein tiefes Mulchen und Zerstören der Grasnarbe, weil sich dadurch Trespen-Arten und Flughafer ausbreiten. Altgrasstreifen stehen lassen. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme.

Versuch macht klug!

Landessortenversuche können in Albertshausen und Schraudenbach besichtigt werden!
Auch in diesem Jahr hat das Versuchszentrum Nord-West Bayern wieder spannende Versuche in Schraudenbach/Arnstein und Albertshausen/Reichenberg angelegt.
Die Führungen haben bereits stattgefunden. Wer die Versuche selbst besichtigen möchte, hat auch im Nachhinein noch die Gelegenheit.

Hinweise und den genauen Ort finden Sie im Versuchsfeldführer (Passwort: Landessortenversuch2024!) - ownCloud Externer Link

Maiszünslermonitoring beendet

Der Maiszünslerflug ist praktisch zum Erliegen gekommen. Insgesamt waren die Fangzahlen niedriger als in den Vorjahren.
Um den Befallsdruck weiterhin niedrig zu halten, ist nach der Ernte weiterhin auf eine konsequente Zerkleinerung der Maisstoppeln und der Maisstängel zu achten. Die beste Wirkung erzielt ein anschließendes sauberes Unterpflügen, wo möglich und sinnvoll.

Aktuelle Fangzahlen

Monitoring auf Schilf-Glasflügelzikaden in Zuckerrüben und Kartoffeln

Pflanzenschutz in Zuckerrüben

Auf den Standorten des Zuckerrübenmonitorings sind noch einzelne Standorte unter der Bekämpfungsschwelle oder befallsfrei. Zum Teil wird die Schwelle deutlich überschritten. Auf etwa einem Drittel der Standorte ist Rost zu finden. Nur an einem Standort (Lkr. SW) wurde Ramularia festgestellt.
Bis Ende Juli gilt der Schwellenwert 5 befallene Blätter von 100 Blättern, die quer über den Bestand gezogen wurden (ohne Herz und Randblätter). Ein befallenes Blatt zählt immer als Eins - egal, ob mit nur einer Krankheit oder mehreren befallen.
Vor einer Bekämpfungsentscheidung ist immer eine Eigenbestandskontrolle durchzuführen. Jede unnötige Maßnahme vergrößert das Resistenzrisiko und geht auf Kosten der Wirtschaftlichkeit.

Regionale Monitorings und Warndienste Externer Link

Notfallzulassungen gegen Cercospora:

Seit kurzem haben nun doch Kupferpräparate (Funguran progress, Grifon SC, Recudo, Yukon und Coprantol Duo) eine Notfallzulassung gegen Cercospora in Zuckerrüben erhalten. Sie können damit wie in den Vorjahren den Azolfungiziden zugemischt werden. Kontrollieren Sie Ihre Flächen auf Befall. Eine Behandlung wird empfohlen, wenn derzeit (bis 31. Juli) 5 von 100 Blättern Befall zeigen, was noch nicht verbreitet der Fall ist. Befallsfreie Bestände zu behandeln, macht keinen Sinn. Näheres im Kontrollaufruf des Rübenverbands.

Beseitigung von Schosser- und Unkrautrüben!

Denken Sie an die Beseitigung von Schosser- und Unkrautrüben! Sollten schon einzelne grüne Samen erkennbar sein, müssen die Pflanzen komplett aus dem Feld entfernt werden, da diese nachreifen und noch keimfähig werden. Betriebe, die in diesem Jahr ALS-tolerante „Conviso Smart“ Rüben im Anbau haben, müssen besonderes Augenmerk auf die Schosserbekämpfung legen, da diese Schosser auch in der Fruchtfolge nicht mit ALS-Hemmern bekämpft werden können und sich hier die Unkrautrübenproblematik wesentlich schneller verbreitet. Das kann dazu führen, dass ein Rübenanbau auf der Fläche nicht mehr möglich ist.

Zulassungsende für S-Metolachlor und Trisulfuron

Die EU- Kommission hat die Zulassung des Wirkstoffes S-Metolachlor nicht mehr verlängert. Damit verlieren S-Metolachlorhaltige Herbizide z.B. Dual Gold und Gardo Gold im Juli 2024 die Zulassung. Entsprechend der Durchführungsverordnung müssen diese Produkte bis spätestens zum 23. Juli 2024 abverkauft und aufgebraucht werden.
Da die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Triflusufuron nicht erneuert wurde, gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist für Produkte mit diesem Wirkstoff, z.B. Debut oder Debut DuoActive, zum 20. August 2024.
Dies gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Im Jahr 2024 ist der Einsatz dieser Produkte letztmals möglich. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Umfrage Technische Universität München

Bereits heute, vor allem aber in der Zukunft sind Blühflächen zur Förderung der Artenvielfalt ein unumgänglicher Bestandteil der Agrarlandschaft. Um sie möglichst gut in den betrieblichen Ablauf zu integrieren, ist eine Weiterentwicklung bisheriger Maßnahmen (KULAP/VNP) notwendig. Dazu gehört nicht nur ein aus-reichender finanzieller Ausgleich, sondern auch eine Strategie, um Probleme wie das Aufkommen von Wurzelunkräutern zu vermeiden.
Um eine praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, möchte die Technische Universität München (Weihenstephan) verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten für zukünftige Agrarumweltmaßnahmen im Bereich Blühflächen/Ackerbrachen von Landwirten in Bayern bewerten lassen. Unterstützen Sie dieses Vorhaben durch Ihre Teilnahme an einer ca. 20 - 30-minütigen Online-Umfrage. Als Dank gibt es die Möglichkeit, an einem Gutscheingewinnspiel für drei Gutscheine im Wert von je 50€ (Berufsbekleidung von Engelbert Strauss), teilzunehmen. Link zur Umfrage:

Umfrageserver Externer Link

Aufbrauchfristen beachten

Folgende Mittel (Auswahl) verlieren ihre Genehmigung bzw. haben sie schon verloren; sie können aber noch innerhalb ihrer Aufbrauchfrist letztmals verwendet werden: Betroffene Mittel (Auswahl)
Die Zulassung für die Clomazone-/Metazachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel CIRCUIT SYNC TEC und Colzor SYNC TEC und deren Vertriebserweiterung Tribeca SYNC TEC wurde wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.
Außerdem endeten die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.

Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!

Seit 2021 ist die Einhaltung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes Bestandteil der Fachrechtskontrollen. Broschüre mit Informationen und Checkliste abrufbar unter:

Allgemeine Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation - Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren und vom Betrieb bei der Überprüfung vorzulegen.

Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!

Jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, ist verpflichtet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr des Entstehens der jeweiligen Aufzeichnungen folgt. Aufzeichnungen aus dem Jahr 2019 müssen somit im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2022 vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn im Jahr 2022 eine Kontrolle stattfinden würde, sind die Aufzeichnungen der Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.

Dokumentationsvorlage zum Herunterladen bzw. Drucken - LfL Externer Link

Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.

Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Wiese neben Bach

Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen.   Mehr

Aktuelle Regelungen zur Düngerausbringung