25.04.2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Getreidemonitoring: kaum Krankheitsbefall
Aktuell sind die Wintergersten recht unterschiedlich entwickelt von BBCH 31 (Beginn Schossen) bis BBCH 43 (Schwellen der Fahnenblattscheide), überwiegend in BBCH 37 (Spitzen Fahnenblatt). Schwellenüberschreitung nur bei frühgesäter, sehr weit entwickelter Gerste bei Zwergrost.
Winterweizen: BBCH 31 (1-Knotenstadium), kaum Krankheitsbefall
Sommergersten: im März gesäte Bestände noch im Bestocken. Kaum Krankheitsbefall, ebenso bei herbstgesäter, weiter entwickelter Sommergerste.
Pflanzenschutz Mais
(z.B. NW 701, 705, 706 u.a.) – bitte beachten Sie diese (siehe ER-Rundschreiben 4/2025). Die Auflagen gelten unabhängig vom Gewässerrandstreifen nach Volksbegehren auch weiterhin wie im bisherigen Umfang. Muss ein neuer Randstreifen nach Volksbegehren angelegt werden, zählt dieser als Abstandsfläche zum Gewässer mit. Abdriftmindernde Düsentechnik und der Anteil an Kleinstrukturen im Gebiet der zu behandelnden Fläche (NT-Auflagen!) spielen hier eine wichtige Rolle. Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen wurde neu veröffentlicht.
Bei über 2% Hangneigung gegenüber angrenzenden Gewässern sind Gewässerschutzstreifen mit geschlossener Pflanzendecke oder Bewirtschaftung im Mulch-/Direktsaatverfahren vorgeschrieben. Die Hangneigungsauflagen lassen sich auch nicht durch den Einsatz von driftreduzierten Düsen vermeiden.
Die umweltrelevanten Wirkstoffe Terbutylazin und Nicosulfuron sind nur unter starken Einschränkungen zugelassen- gültig auch in Kombination mit anderen Wirkstoffen im Präparat. Die amtliche Pflanzenschutzberatung rät deshalb auf sehr durchlässigen Böden bzw. im Falle angrenzender Gewässer zum Behandlungsverzicht! Grund ist der Nachweis in vielen Oberflächengewässern, häufig mit Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen.
Ziel ist, unser Trinkwasser vor Belastungen zu schützen und auch unseren Nachkommen ein sauberes Trinkwasser zu hinterlassen. Gelingt dies nicht durch die Beratung, sind strengere Vorgaben zu befürchten.
Beim Einsatz Pendimethalin-haltiger Produkte sind alle Auflagen, welche die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen, einzuhalten (min. 300 l/ha Wasseraufwandmenge, 90%-Abdriftminderung auf der gesamten Fläche, Fahrgeschwindigkeit max. 7,5 km/h, Windgeschwindigkeit max. 3 m/s)
Einen Überblick über Aufwandmengen und Abstandsauflagen der einzelnen Maisherbizide finden Sie im ER-Rundschreiben 4/2025 und
sind auch auf der Internetseite der LfL unter folgendem Link zu finden:
Zudem finden Sie eine aktuelle Übersicht der Mittel samt Wirkungsspektren und Auflagen im Versuchsberichtsheft 2024 ab Seite 298 ff. Hinweise zum Herbizideinsatz mit Untersaaten in Mais finden Sie auf der Internetseite der LfL (siehe Link oben). Nutzen Sie wenn möglich auch die mechanische Unkrautbekämpfung gerade in der Hackfrucht Mais. Im Hinblick auf die gesamte Entwicklung im Pflanzenschutz gewinnt diese mit den technischen Innovationen an Bedeutung und leistet ihren Beitrag dazu. Zahlreiche Versuchs- und Demonstrationsanlagen sind in diesem Bereich angelaufen. Sammeln Sie aber nach Möglichkeit unbedingt auch eigene Erfahrungen!
da es sonst zu einer Belastung des Honigs bis hin zum Verlust der Verkehrsfähigkeit wegen Grenzwertüberschreitung kommen kann.
Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln
Betroffen sind u.a. die Insektizide Nexide, Cooper, Xerxes und Mittel des Parallelhandels sowie die Herbizide Mistral und Biathlon 4D.
Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!
Die EU-Kommission hat die Zulassung des Wirkstoffes Triflusulfuron nicht mehr verlängert. Entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513 mussten Produkte mit dem Wirkstoff Triflusulfuron z.B. Debut oder Debut DuoActive bis spätestens 20. August 2024 aufgebraucht werden. D.h. im Jahr 2025 ist der Einsatz dieser Produkte verboten.
Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) werden spätestens am 24.05.2025 widerrufen. Restbestände solcher Mittel müssen spätestens 24.11.2025 aufgebraucht werden; d.h. 2025 endet der Metribuzineinsatz!
Aktuelle Notfallzulassungen des BVL
Pflanzenschutz in Zuckerrüben
Der Einsatz dieser Mittel ist an den amtlichen Warndienst gebunden! Erst nach Bekämpfungsaufruf sind Behandlungen zugelassen!!
Das Produkt Rinpode (Corteva) mit dem Wirkstoff 25 g/l Florpyrauxifen-benzyl kann im Frühjahr, nach dem Auflaufen (BBCH 10 bis 19) im Splittingverfahren mit 2 x 40 ml/ha oder 3 x 26 ml/ha oder 4 x 20 ml/ha eingesetzt werden. Der Einsatz ist als Ergänzung für schwer bekämpfbare Unkräuter wie z.B. resistenten Weißen Gänsefuß; Wilde Möhre; Hundspetersilie; Bingelkraut möglich. Als Praxisempfehlung ist das Produkt bei Bedarf zu den drei NAK´s mit je 26 ml/ha einzusetzen.
Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen im Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.
Unkrautkontrolle im Nachauflauf:
- NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
- NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
- NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).
Es sollte immer eine Mittelkombination aus blattwirksamen und bodenwirksamen Mitteln/Wirkstoffen gewählt werden. Beachten Sie bei den Bodenherbiziden auch die jeweiligen Einsatzhäufigkeiten im Vor- bzw. Nachauflaufverfahren. Entsprechende Hilfestellungen hierzu geben die Tabellen im Versuchsberichtsheft (VBH) 2024 ab Seite 328 ff.
Mögliche Mittelkombinationen finden Sie im VBH oder auf der Homepage der LfL unter folgendem Link:
Bei gestressten Beständen sollte lieber abends behandelt werden, bei Trockenheit lieber morgens. Behandlungsmaßnahmen sollten nicht direkt vor oder nach Nachtfrostereignissen erfolgen.
Um möglichst gute Wirkungen zu erzielen, ist neben den Applikationsbedingungen auch die Applikationstechnik gefragt. Für gute Wirkungen ist möglichst kleintropfig zu spritzen, um die Unkräuter gut zu benetzen. Abdrift ist möglichst zu minimieren und ist in den Auflagen geregelt, siehe Versuchsberichtsheft aus dem Jahr 2023 ab Seite 221 ff. Daher ist hier immer ein Kompromiss zwischen Tropfengröße und Abdriftminderung einzugehen. In den Morgenstunden ist die Abdrift in der Regel niedriger als in den Abendstunden.
Gräser- und Unkrautbekämpfung sollten bei geringer Wachsschicht separat erfolgen, um Verträglichkeitsprobleme auszuschließen.
Wachstumsregler im Wintergetreide
Die gesamte Produktübersicht und Aufwandmengen sind im Versuchsberichtsheft „Integrierter Pflanzenbau 2024“ auf Seite 263 ff zu finden.
Herbizideinsatz in Wintergetreide am Besatz vor Ort ausrichten
Unkrautkontrolle in Sonnenblumen
Nach dem Auflaufen ist im BBCH 12-16 gegen Unkräuter nur in Tribenuron-resistenten Sorten (ExpressSUN, ExpressSX tolerante Sorten) der Einsatz von 45-60 g/ha Pointer SX (Einmalbehandlung) oder im Splitting (Abstand 7-14 Tagen) 2 x 30 g/ha Pointer SX möglich.