Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Maiszünsler - erster Flughöhepunkt erwartet
Der Einsatz von Trichogramma-Schlupfwespen erfolgt zumeist zweimalig. Die erste Ausbringung sollte zu Flugbeginn, die zweite Ausbringung 10 bis 14 Tage später erfolgen. Dieser Zeitraum sollte möglichst nicht überschritten werden, um eine gute Abdeckung der Flugphase zu gewährleisten.
Für Insektizidbehandlungen ist es noch deutlich zu früh. Hier muss noch abgewartet werden. Der optimale Termin für einen Insektizideinsatz ist dann gegeben, wenn nach Hauptzuflug und -Eiablage die ersten Larven schlüpfen.
Schilfglasflügelzikade: 4. Aufruf für nördliche Landkreise
Bei der Schaderregerüberwachung wurde ein nachhaltiger Anfangsbefall mit Glasflügelzikaden in folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten festgestellt. Somit ergeht für diese ein amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden:
Übergangsregionen: Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld
Übergangsregion: Kreis Aschaffenburg und kreisfreie Stadt Aschaffenburg
Aufruf vom 29.05.:
- Hotspotregionen: Kreis Kitzingen, Kreis Schweinfurt mit kreisfreier Stadt Schweinfurt
- Übergangsregionen: Kreis Miltenberg, Kreis Haßberge
Hotspotregionen: Kreis Würzburg mit kreisfreier Stadt Würzburg und Kreis Main-Spessart
dass mit dem amtlichen Warndienstaufruf eine umgehende Bekämpfung der Glasflügelzikade möglich ist.
hier soll eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade nach amtlichen Warndienstaufruf nur dann erfolgen, wenn für Sie eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade
- zu Ertragseinbußen in Zuckerrüben, Kartoffeln und dem Gemüse
- zu verringerten Zuckergehalten im Rübenanbau
- zu Gefäßbündelverbräunungen im Kartoffelbau
- zu Qualitätsbeeinträchtigungen im Gemüsebau
Ausnahme: Bei angemeldete Pflanzkartoffel-Vermehrungsvorhaben können wegen der Nulltoleranz bei Stolbur Behandlungen gegen Glasflügelzikade auch außerhalb der Hotspot- und Übergangsregionen durchgeführt werden, wenn für die nächstgelegene Übergangs- bzw. Hotspotregion ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt.
Ein amtlicher Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe für etwaige Insektizidanwendungen dar. Es besteht keine Pflicht, die Bestände mit Insektiziden zu behandeln. Da der Flugbeginn der Zikaden lokal unterschiedlich sein kann, sollte vor einer Behandlung auf jeden Fall der Bestand auf etwaige Glasflügelzikaden kontrolliert werden. So besteht z.B. im südlichen Landkreis WÜ noch keine Notwendigkeit zu behandeln! In kühleren Lagen kann es sinnvoll sein, erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln. Es bleibt allein die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.
Anwendungsbestimmungen sind uneingeschränkt einzuhalten! Neben dem Gewässerschutz spielt auch der Bienenschutz eine zentrale Rolle! Beachten Sie: Insektizidmischungen sind immer bienengefährlich (= B1)!
Korrektur des spätesten Zeitpunktes der Anwendung auf BBCH 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) statt wie bisher BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht).
Neuerungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen
Dort steht bei Bedarf auch eine einfache Excel-Datei zur Aufzeichnung aller nun geforderten Angaben zum Download zur Verfügung. Auch finden Sie dort nützliche Links zu den neu geforderten BBCH- und EPPO-Codes.
Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturanteile (JKI) wurde aktualisiert
Unkrautregulierung in Mais
Bodenwirkstoffe; die häufig unverzichtbare Gräserleistung liefert ein Wirkstoff aus der Gruppe der Triketone oder der Sulfonylharnstoffe. Welchen Wirkstoff man ergänzen muss, entscheidet dann das jeweilige Ungrasspektrum bzw. das dominierende Ungras.
Die Einhaltung der präparateabhängigen Abstandauflagen reicht oft nicht aus. Je nach Standort kann es unter ungünstigen Witterungsverhältnissen wie z.B. Starkregen vorkommen, dass Wirkstoffe rasch in den Unterboden eingetragen oder abgeschwemmt werden (Run-off). Die Folgen sind Schädigungen des ökologischen Gewässerzustandes und teilweise grenzwertüberschreitende Belastungen im bayerischen PSM-Messnetz. Besonders kritisch sind die Wirkstoffe Terbutylazin, Glyphosat und Nicosolfuron, für die zusätzliche spezifische Auflagen und Verbote gelten. Die geforderten Gewässerrandstreifen sowie Mulch/-Direktsaatverfahren reichen bei Witterungsextremen oft nicht aus. Auf Risikoflächen mit Versickerungsneigung, Flachgründigkeit oder Hangneigung, insbesondere, wenn sie an Gewässer angrenzen, wird von der amtlichen Pflanzenschutzberatung der Verzicht auf diese Wirkstoffe dringend empfohlen.
Bei normalen Standorten ist deren Aufwandmenge und die Anwendungshäufigkeit zu reduzieren.
Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“
Vom Erzeugerring werden Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum 2025-2027 angeboten.
Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung
Verzichten Sie wo möglich auf „sauberes“ Abmähen. Bearbeiten Sie nicht alle Streifen in einem Zug, sondern abschnittsweise. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme. Viele Insekten nutzen Gras- und Krautstrukturen zur Überwinterung, ihre Larvenstadien, z.B. Schmetterlingsraupen, finden dort ihre Futterpflanzen und Möglichkeiten zur Verpuppung.
Wichtig ist ein Abstand von ca. 10 cm zum Boden, um Gelege, Kleintiere und Insekten zu schützen. Mit reduzierter Geschwindigkeit arbeiten, um Tieren Fluchtmöglichkeiten zu lassen.
Ein bis maximal 2 Pflegedurchgänge pro Jahr sind in der Regel ausreichend. Wo nur magerer Aufwuchs ist, kann der Mähturnus oft auf einmal innerhalb von 2 oder 3 Jahren gesenkt werden.
Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln
Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) dürfen nicht mehr eingesetzt werden! Restmengen sind fachgerecht zu entsorgen.

