Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Wertvolle Wegraine und Feldränder

Diese meist gehölzfreien, ungenutzten Saumbereiche liegen zwischen Acker- oder Grünlandflächen oder einem Weg und der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche. Sie stellen oft eine der letzten Rückzugsorte und Nahrungsquellen für Insekten, Vögel, Niederwild und Amphibien dar, vor allem nach der Wiesenmahd oder der Ernte. Feldraine und Wegränder vernetzen Biotope und sind als Lebensadern in unseren Kulturlandschaften unverzichtbar. Zudem bieten sie nicht zu unterschätzenden Erosionsschutz. Maßnahmen zur Feldrandhygiene sind entsprechend abzuwägen.

Es gelten folgende Empfehlungen:

  • Mähzeitpunkt rauszögern (1. Brutzeit Bodenbrüter April/Mai!) – je magerer der Standort, desto weiter.
  • Schnitthöhe möglichst über 10 cm, damit Kleintiere am Boden überleben können.
  • Abschnittsweise arbeiten: Wegrandseite wechseln, unproblematische Abschnitte stehenlassen, zeitlicher Versatz.
  • Ein- (magere bis mittlere Standorte) bis zweimalige (auf fetten Standorten; in mind. 7-8 wöchigem Abstand) Mahd ist völlig ausreichend. Evtl. kann auch ein Jahr komplett auf die Mahd verzichtet werden.
  • Langsame Fahrgeschwindigkeit

Notfallzulassung in Sonnenblumen

Mospilan SG: Notfallzulassung gegen Blattläuse in Sonnenblumen. Die Zulassung wird für die Zeit vom 3. Mai 2023 bis zum 30. August 2023 erteilt.

Notfallzulassung in Leguminosen für weitere Produkte:

  • Mospilan SG: Notfallzulassung gegen Blattläuse in Leguminosen (Futtererbsen, Ackerbohnen und Lupine-Arten). Die Zulassung wird für die Zeit vom 30. April 2023 bis zum 27. August 2023 erteilt.
  • Teppeki: Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futtererbse und Ackerbohne. Die Zulassung wird für die Zeit vom 27.04.2023 bis zum 24.08.2023 erteilt.

Pflanzenschutz Mais

Aktuelles zu Neuerungen 2023

Iseran (Sumi Agro): 80 g/l Clomazone + 150 g/l Mesotrione, Herbizid zur Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter sowie Hühnerhirse im Vorauflauf bis zum Durchstoßen des Maises. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 l/ha. Zu beachten sind die NW609, die NT109 sowie die Clomazone-spezifischen Auflagen NT127 und NT149. Die Wirkungsbreite entnehmen Sie bitte dem Versuchsberichtsheft 2022 auf Seite 296. Eine alleinige Solo-VA-Anwendung wird selten ausreichen, meist wird eine Nachbehandlung nötig sein.
Tomigan 200 (ADAMA): Zulassungserweiterung gegen Acker- und Zaunwinde in Mais im Frühjahr vom 2- bis 6-Blattstadium mit 0,9 l/ha Aufwandmenge.

Auflagen beachten!

Die meisten Maismittel haben sowohl Abstandsauflagen zu angrenzenden Gewässern oder gegenüber Nicht-Zielflächen als auch Hangneigungsauflagen

Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Anwendung von Terbuthylazin- und Nicosulfuron-haltigen Herbiziden geboten. So gilt bei Terbuthylazin die neue Anwendungsbestimmung NG 362 (max. 1 Anwendung innerhalb von 3 Jahren auf derselben Fläche). Nicosulfuron gehört zu den am häufigsten in Oberflächengewässern gefundenen Wirkstoffen. Verzichten Sie deshalb entlang von Oberflächengewässer auf den Einsatz von Produkten mit diesem Wirkstoff. Nicosulfuronhaltige Mittel dürfen auch nicht zweimal hintereinander auf der gleichen Fläche eingesetzt werden!
Aufgrund der vorhandenen Bodenfeuchte und der Bodentemperaturen ist früh gesäter Mais bereits aufgelaufen, andere Bestände laufen demnächst auf. Überwiegend bodenwirksame Mittel bzw. sollten im Vorauflauf bzw. sehr frühen Nachauflauf von Mais eingesetzt werden. Für die üblichen Blatt-/Bodenkombinationen haben sich zeitige Behandlungen im 2 bis 4- Blattstadium des Maises bewährt.

Sojabohnen – Herbizidbehandlung

Der Großteil der geplanten Sojabohnen dürfte ausgesät sein und viele Bestände wurden bereits behandelt. Ein Problem zeichnet sich jedoch bei Beständen ab, bei denen nach der Aussaat keine Herbizidmaßnahme gesetzt wurde. Aufgrund der wüchsigen Bedingungen laufen diese Bestände teilweise innerhalb weniger Tage auf. Sollten die Keimlinge die Bodenoberfläche erreichen, bedeutet dies, dass sämtliche Vorauflaufherbizide nicht mehr eingesetzt werden können, da dies zu Schäden an den Kulturpflanzen bis zum Totalausfall führt. In solchen Fällen bleibt nur die Unkrautkontrolle im Nachauflauf übrig. Ungräser können mit den zugelassenen Graminiziden gut erfasst werden. Bei Unkräutern stehen nur wenige Präparate zur Verfügung. Eine sichere und vollständige Unkrautkontrolle kann hier nicht garantiert werden.

Blattkrankheiten im Getreide – Sommergerste startet durch

Beachten Sie, dass die Monitoring-Proben immer aus dem unbehandelten Spritzfenster gezogen werden, um den Krankheitsverlauf beobachten zu können.
Der Winterweizen hat jetzt das Fahnenblatt überall geschoben, in frühen Lagen beginnt bereits das Ährenschieben. Jetzt werden die durch die Niederschläge in der ersten Maihälfte verursachten Septoria-Infektionen sichtbar, die sich mit septoriastarken Mitteln in hoher Aufwandmengen noch bis zum letzten Wochenende bekämpfen ließen. Über weitere Maßnahmen gegen diesen Erreger ist nach Ablauf des Fungizidschutzes frühestens wieder mit neuen Regenfällen zu entscheiden. Es ist auf Neuinfektionen mit Gelbrost und mit den steigenden Temperaturen auch auf DTR zu achten.
Die Sommergersten haben durch die warmen Temperaturen der letzten Woche einen enormen Entwicklungsschub hingelegt. Das Fahnenblatt wird geschoben oder ist bereits voll entfaltet. Hier kommt es bei Netzflecken zu Schwellenüerschreitungen.
Die Notwendigkeit einer Fungizidmaßnahme ist vorab immer zu prüfen. Der Warndienst gibt Ihnen eine Einschätzung der Gesamtsituation. Eigenbestandkontrollen sind jedoch unerlässlich, um die Befallssituation vor Ort ermitteln zu können! Bitte beachten Sie die Abstandsauflagen zum Schutz von Gewässern und Nichtzielflächen.

Pflanzenschutz in Zuckerrüben

Neuerungen für 2023

  • Das Produkt Betanal Tandem hat die Zulassung für die Anwendung auf drainierten Flächen erhalten.
  • Die Produkte Mospilan SG (250 g/ha, max. 1x), Pirimor G (300 g/ha) und Carnadine (250 ml/ha, max. 2x) haben eine Notfallzulassung für 120 Tage gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben erhalten.
  • Brixton (Sumi Agro): 180 g/l Clethodim, Graminizid u.a. zur Bekämpfung von einkeimblättrigen Unkräutern in Rüben. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 l/ha.

Weitere Produkte haben eine Notfallzulassung in der Zuckerrübe erhalten:

  • Recudo: Notfallzulassung zur Bekämpfung von Cercospora beticola. Die Zulassung wird für die Zeit vom 01.06.2023 bis 28.09.2023 erteilt.
  • Panorama: Notfallzulassung zur Bekämpfung von Cercospora beticola. Die Zulassung wird für die Zeit vom 02.06.2023 bis 29.09.2023 erteilt.
  • Mastercop ACT: Notfallzulassung zur Bekämpfung von Cercospora beticola. Die Zulassung wird für die Zeit vom 15.06.2023 bis 12.10.2023 erteilt.
  • Yukon: Notfallzulassung zur Bekämpfung von Cercospora beticola. Die Zulassung wird für die Zeit vom 01.07.2023 bis 29.10.2023 erteilt.

Aktuelles zu Glyphosat

Es wird darauf hingewiesen, dass ein generelles Anwendungsverbot in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nat. Naturmonumenten, Naturdenkmälern oder geschützten Biotopen besteht. Der Einsatz in Heilquellenschutzgebieten, Kern- oder Pflegezonen von Biosphärereservaten und in allen definierten Zonen eines Wasserschutzgebiets ist ebenso nicht zulässig (keine Ausnahmen möglich!).
Die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat wurde nochmals um ein Jahr verlängert, um die endgültige Bewertung abschließen zu können. Damit sind entsprechend zugelassene Mittel unter Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen und Verbote 2023 nochmals einsetzbar. Der Einsatz ist grundsätzlich wie vorgeschrieben kritisch zu prüfen und auf ein Minimum zu beschränken. Es wird dringend dazu geraten, den genauen Zweck des Einsatzes neben den allgemeinen Anwendungsdaten zu dokumentieren. Im Falle einer Kontrolle dient dies dem Anwender zu belegen, dass der Einsatz gemäß den Anwendungsbestimmungen durchgeführt wurde.
Grundsätzlich sollten Bestände mit schon blühenden und von Bienen beflogenen Pflanzen nicht mit Glyphosat behandelt werden. Hier besteht die große Gefahr, dass es zu einer Belastung des Honigs bis hin zum Verlust der Verkehrsfähigkeit wegen Grenzwertüberschreitung kommen kann.

Aufbrauchfristen beachten

Folgende Mittel (Auswahl) verlieren ihre Genehmigung bzw. haben sie schon verloren; sie können aber noch inner-halb ihrer Aufbrauchfrist letztmals verwendet werden: Betroffene Mittel (Auswahl)
EfA-Beize: Ende der Aufbrauchfrist (incl. Aussaat) 30.03.2023
Für Mittel mit dem Wirkstoff Prochloraz (z.B. Ampera, Kantik, Mirage 45 EC, Orius Universal, Rubin TT) wurde die Zulassung widerrufen. Diese Mittel können noch in der Saison bis 30.06.2023 aufgebraucht werden. Einschränkung: kein Einsatz dieser Mittel mehr in Gerste aufgrund einer Absenkung der Rückstandshöchstmenge.
Außerdem enden die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.
Für Mittel mit dem Wirkstoff Isopyrazam (z.B. Aziza, Bontima, Gigant, Seguris Era, Symetra u.a.) ist ein Einsatz in 2023 nicht mehr möglich. Restmengen müssen daher entsorgt werden.

Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!

Seit 2021 ist die Einhaltung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes Bestandteil der Fachrechtskontrollen. Broschüre mit Informationen und Checkliste abrufbar unter:

Allgemeine Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation - Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren und vom Betrieb bei der Überprüfung vorzulegen.

Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!

Jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, ist verpflichtet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr des Entstehens der jeweiligen Aufzeichnungen folgt. Aufzeichnungen aus dem Jahr 2019 müssen somit im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2022 vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn im Jahr 2022 eine Kontrolle stattfinden würde, sind die Aufzeichnungen der Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.

Dokumentationsvorlage zum Herunterladen bzw. Drucken - LfL Externer Link

Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.

Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Wiese neben Bach

Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen.   Mehr

Aktuelle Regelungen zur Düngerausbringung