Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Maiszünsler - erster Flughöhepunkt erwartet

Aktuell zeigen vor allem die Fallen in den Landkreisen Würzburg und Kitzingen deutlich ansteigende Flugaktivität der Maiszünsler-Falter. Aufgrund der hohen Nachttemperaturen wird sich dies bis zum Wochenende fortsetzen, so dass ein erster Flughöhepunkt zu erwarten ist. Mit dem angekündigten Wetterumschwung von Sonntag auf Montag werden die Fangzahlen voraussichtlich wieder etwas absinken.
Der Einsatz von Trichogramma-Schlupfwespen erfolgt zumeist zweimalig. Die erste Ausbringung sollte zu Flugbeginn, die zweite Ausbringung 10 bis 14 Tage später erfolgen. Dieser Zeitraum sollte möglichst nicht überschritten werden, um eine gute Abdeckung der Flugphase zu gewährleisten.
Für Insektizidbehandlungen ist es noch deutlich zu früh. Hier muss noch abgewartet werden. Der optimale Termin für einen Insektizideinsatz ist dann gegeben, wenn nach Hauptzuflug und -Eiablage die ersten Larven schlüpfen.

Fangzahlen Unterfranken

Schilfglasflügelzikade: 4. Aufruf für nördliche Landkreise

Amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

Bei der Schaderregerüberwachung wurde ein nachhaltiger Anfangsbefall mit Glasflügelzikaden in folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten festgestellt. Somit ergeht für diese ein amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden:

Aufruf vom 22.06.:

Übergangsregionen: Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld

Aufruf vom 03.06.:

Übergangsregion: Kreis Aschaffenburg und kreisfreie Stadt Aschaffenburg

Aufruf vom 29.05.:

  • Hotspotregionen: Kreis Kitzingen, Kreis Schweinfurt mit kreisfreier Stadt Schweinfurt
  • Übergangsregionen: Kreis Miltenberg, Kreis Haßberge
Aufruf vom 27.05.:

Hotspotregionen: Kreis Würzburg mit kreisfreier Stadt Würzburg und Kreis Main-Spessart

Hotspotregionen bedeutet,

dass mit dem amtlichen Warndienstaufruf eine umgehende Bekämpfung der Glasflügelzikade möglich ist.

Übergangsregionen bedeutet:

hier soll eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade nach amtlichen Warndienstaufruf nur dann erfolgen, wenn für Sie eines der folgenden Kriterien zutrifft:

Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade

  • zu Ertragseinbußen in Zuckerrüben, Kartoffeln und dem Gemüse
  • zu verringerten Zuckergehalten im Rübenanbau
  • zu Gefäßbündelverbräunungen im Kartoffelbau
  • zu Qualitätsbeeinträchtigungen im Gemüsebau
Beachten Sie: Gemäß Notfallzulassung darf nur in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten eine Bekämpfung der Glasflügelzikade durchgeführt werden, in denen ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt ist.

Ausnahme: Bei angemeldete Pflanzkartoffel-Vermehrungsvorhaben können wegen der Nulltoleranz bei Stolbur Behandlungen gegen Glasflügelzikade auch außerhalb der Hotspot- und Übergangsregionen durchgeführt werden, wenn für die nächstgelegene Übergangs- bzw. Hotspotregion ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt.

Wichtig:

Ein amtlicher Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe für etwaige Insektizidanwendungen dar. Es besteht keine Pflicht, die Bestände mit Insektiziden zu behandeln. Da der Flugbeginn der Zikaden lokal unterschiedlich sein kann, sollte vor einer Behandlung auf jeden Fall der Bestand auf etwaige Glasflügelzikaden kontrolliert werden. So besteht z.B. im südlichen Landkreis WÜ noch keine Notwendigkeit zu behandeln! In kühleren Lagen kann es sinnvoll sein, erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln. Es bleibt allein die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.

Überblick über die Aktivität der Zikaden - ISIP Externer Link

Anwendungsbestimmungen sind uneingeschränkt einzuhalten! Neben dem Gewässerschutz spielt auch der Bienenschutz eine zentrale Rolle! Beachten Sie: Insektizidmischungen sind immer bienengefährlich (= B1)!

Die notwendigen Hinweise und Informationen zur Bekämpfung der Schilfglasflügelzikade finden Sie im Erzeugerring-Fax FAX 11/2026 vom 27.05.2026

Aktuelle Änderung bei zur Notfallzulassung von SIVANTO prime gegen die SGFZ in Zuckerrübe (BVL-Mitteilung vom 03.06.2026)!

Korrektur des spätesten Zeitpunktes der Anwendung auf BBCH 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) statt wie bisher BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht).

Weitere Infos - LfL Externer Link

Neuerungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen

Seit 1. Januar 2026 wurden die Aufzeichnungspflicht um weitere Angaben erweitert. Außerdem wird ab 01. Januar 2027 eine elektronische Aufzeichnungsform verpflichtend.

Genaue Informationen - LfL Externer Link

Dort steht bei Bedarf auch eine einfache Excel-Datei zur Aufzeichnung aller nun geforderten Angaben zum Download zur Verfügung. Auch finden Sie dort nützliche Links zu den neu geforderten BBCH- und EPPO-Codes.

Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturanteile (JKI) wurde aktualisiert

Zur Einhaltung mancher bußgeldbewehrten NT-Auflagen ist das „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ entscheidend. Dieses wird mittlerweile jährlich aktualisiert. Die Bekanntmachung für das Jahr 2026 erfolgte bereits.

Aktualisierung für das Jahr 2026 - Julius-Kühn-Institut Externer Link

    Unkrautregulierung in Mais

    Die Unkrautregulierung wird im konventionellen Anbau vorrangig chemisch durchgeführt. Dabei unterscheiden sich die Strategien in Einmal- und Spritzfolgebehandlungen. Bei den in der Praxis verbreiteten Einmalbehandlungen im frühen Nachauflauf (BBCH 12 – 14) handelt es sich meist um eine Kombination aus einem boden- und einem blattaktiven Präparat. Das Verhältnis in der Blatt- und Bodenwirkung der eingesetzten Mittel kann dabei an die standortspezifischen Niederschlagsverhältnisse oder an die Intensität der Mulchauflage angepasst werden. Treten schwer bekämpfbare Wurzelunkräuter auf, lassen sich weitere Herbizide ergänzen. Dagegen können Spritzfolgen unterschiedliche Zielrichtungen haben. So kann auf Standorten mit mehr Niederschlag durch die Vorlage eines Bodenherbizids der Termindruck einer Nachauflaufbehandlung entschärft oder unter günstigen Verhältnissen sogar ganz darauf verzichtet werden. Eine weitere Variante ist die Splittinganwendung einer Breitbandbehandlung mit Teilmengen (z.B. 50/50) im Abstand von 10 bis 14 Tagen, wodurch der Herbizidstress für die Kultur verringert, und die Unkrautwirkung verbessert werden kann. Leistungsfähige Lösungen enthalten nicht selten zwei
    Bodenwirkstoffe; die häufig unverzichtbare Gräserleistung liefert ein Wirkstoff aus der Gruppe der Triketone oder der Sulfonylharnstoffe. Welchen Wirkstoff man ergänzen muss, entscheidet dann das jeweilige Ungrasspektrum bzw. das dominierende Ungras.
    Gewässerschutz ist Pflicht!

    Die Einhaltung der präparateabhängigen Abstandauflagen reicht oft nicht aus. Je nach Standort kann es unter ungünstigen Witterungsverhältnissen wie z.B. Starkregen vorkommen, dass Wirkstoffe rasch in den Unterboden eingetragen oder abgeschwemmt werden (Run-off). Die Folgen sind Schädigungen des ökologischen Gewässerzustandes und teilweise grenzwertüberschreitende Belastungen im bayerischen PSM-Messnetz. Besonders kritisch sind die Wirkstoffe Terbutylazin, Glyphosat und Nicosolfuron, für die zusätzliche spezifische Auflagen und Verbote gelten. Die geforderten Gewässerrandstreifen sowie Mulch/-Direktsaatverfahren reichen bei Witterungsextremen oft nicht aus. Auf Risikoflächen mit Versickerungsneigung, Flachgründigkeit oder Hangneigung, insbesondere, wenn sie an Gewässer angrenzen, wird von der amtlichen Pflanzenschutzberatung der Verzicht auf diese Wirkstoffe dringend empfohlen.
    Bei normalen Standorten ist deren Aufwandmenge und die Anwendungshäufigkeit zu reduzieren.

    Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“

    Für alle („Alt“-) Sachkundigen im Pflanzenschutz mit Fortbildungsbeginn 01.01.2013 (siehe Rückseite ihrer Scheckkarte) gilt aktuell der neue Fortbildungszeitraum 2025-2027. Entscheidend ist nicht der Abstand zur letzten Fortbildung, sondern eine Teilnahme in jedem Dreijahreszeitraum.
    Vom Erzeugerring werden Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum 2025-2027 angeboten.

    Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung

    Graswege, Feldraine und Wegränder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Diese Streifen stellen oft die letzten Zufluchtsmöglichkeiten dar und sind möglichst zu schonen.
    Verzichten Sie wo möglich auf „sauberes“ Abmähen. Bearbeiten Sie nicht alle Streifen in einem Zug, sondern abschnittsweise. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme. Viele Insekten nutzen Gras- und Krautstrukturen zur Überwinterung, ihre Larvenstadien, z.B. Schmetterlingsraupen, finden dort ihre Futterpflanzen und Möglichkeiten zur Verpuppung.
    Wichtig ist ein Abstand von ca. 10 cm zum Boden, um Gelege, Kleintiere und Insekten zu schützen. Mit reduzierter Geschwindigkeit arbeiten, um Tieren Fluchtmöglichkeiten zu lassen.
    Ein bis maximal 2 Pflegedurchgänge pro Jahr sind in der Regel ausreichend. Wo nur magerer Aufwuchs ist, kann der Mähturnus oft auf einmal innerhalb von 2 oder 3 Jahren gesenkt werden.

    Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln

    Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!

    Metribuzinverbot ab 2026

    Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) dürfen nicht mehr eingesetzt werden! Restmengen sind fachgerecht zu entsorgen.

    Aktuelle Notfallzulassungen des BVL