Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Terminankündigung:

Dienstag, 12. November 2024 in Oberstreu, Lkr.Rhön-Grabfeld
Feldtag "Zwischenfrüchte mit Mehrwert – vielfältige Lebensräume für Wildtiere und Insekten"

Blühende Phaceliapflanzen

Dieser Feldtag in AELF Bad Neustadt a. d. Saale in Oberstreu bietet Ihnen die Gelegenheit, sich zum Thema Zwischenfruchtanbau zu informieren mit dem Fokus darauf, wie Zwischenfrüchte einen Beitrag zur Lebensraumverbesserung von Wild und Insekten leisten können.
Die Veranstaltung startet um 13 Uhr im Rathaus Oberstreu, Bogenstraße 6, mit Fachvorträgen. Anschließend werden verschiedene Zwischenfruchtmischungen besichtigt (Weg ausgeschildert) 

Online-Termin: Dienstag, 03.12.2024, 19 Uhr
Sortenvorstellung Sommerungen - Sorten Empfehlungen und Ergebnisse der Landessortenversuche werden vorgestellt

Bild Sortenvorstellung Sommerungen 2025

Auch in diesem Jahr wurden in Unterfranken Landessortenversuche angelegt und vom AELF Kitzingen-Würzburg ausgewertet. Die Ergebnisse der Versuche bieten die Möglichkeit Empfehlungen zur Sortenauswahl in der Region "Fränkische Platten" auszusprechen. Hierzu bietet das AELF Kitzingen-Würzburg zusammen mit dem Erzeugerring Unterfranken eine Online-Veranstaltung am 03.12.2024 um 19:00 Uhr an. An der Veranstaltung werden Sortenempfehlungen von allen wichtigen Sommerungen (z. B. Silomais, Körnermais, Sommergerste, andere Sommergetreidearten und Leguminosen) in unserer Region gegeben.
Klicken Sie kurz vor Beginn der Veranstaltung auf den entsprechenden Link. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Sie können an der Online-Veranstaltung über den Web-Browser teilnehmen.  

Über den folgenden Zugangslink können Sie ohne Anmeldung direkt in die Online-Veranstaltung einsteigen Externer Link

Aktuelle Informationen zur Zulassung von FOE-Präparaten – Wirkstoff Flufenacet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beabsichtigt und entscheidet in Kürze darüber, die Zulassung von FOE-Präparaten in Deutschland nach Art. 44 Zulassungsverordnung zurückzunehmen. Es wird deshalb dringend empfohlen FOE-Produkte vorerst nur nach aktuellem Bedarf und nicht auf Vorrat einzukaufen sowie noch vorhandene FOE-Herbstpräparate aufzubrauchen!

Monitoring Maiswurzelbohrer – beginnende Etablierung in Unterfranken

Nach sporadischen Einzelfängen in den vorangegangenen Jahren weist das Monitoring 2024 Käferfänge über fast alle Fallenstandorte in Unterfranken auf. Das bedeutet, dass es sich hier nicht mehr nur um verschleppte Einzeltiere handelt, sondern es ist von einer beginnenden Etablierung des Käfers auszugehen. Für maisanbauende Betriebe bedeutet dies ein weiteres Schadpotential, das mit ansteigendem Fruchtfolgeanteil von Mais an Bedeutung gewinnt.

Überprüfen Sie deshalb gegebenenfalls Ihre Fruchtfolgeplanung.

Nähere Informationen - LfL Externer Link

Pflanzenschutz im Winterraps

Resistenzmanagement: Gräser- und Trespenkontrolle auf Rapsflächen

Schadgräser wie Ackerfuchsschwanz, Trespe oder Weidelgräser allein mit chemischem Pflanzenschutz zu kontrollieren, wird bekanntermaßen auf Dauer nicht funktionieren: Ackerbauliche Maßnahmen (Wechsel Winterung/Sommerung, spätere Saattermine, falsches Saatbett u.a.) sind wichtige Bausteine, um den Gräserdruck niedrig zu halten, die Leistung der Herbizide nicht zu überfordern und damit Resistenzen zu vermeiden.
Bei den bis Anfang dieser Woche vorherrschenden Bodentemperaturen von über 10°C war noch ein weiterer Auflauf von Ackerfuchsschwanz, Weidelgräsern und Trespenarten möglich. Kulturverträglich und mit einem Wirkstoffwechsel lassen sich diese Ungräser mit propyzamidhaltigen bodenaktiven Produkten regulieren. Ebenfalls erfasst werden Ausfallgetreide, Windhalm sowie Rispen- und Schwingelarten. Die Präparate können von November bis Februar eingesetzt werden. Mittlere Tagestemperaturen unter 5 °C sind erfolgversprechend, noch besser sind Werte unter 0°C. Ein bereifter Raps ist kein Problem. Je früher die applizierten Präparate von der Rapspflanze auf den feuchten Boden gespült werden, desto schneller setzt die Wirkung ein. Deshalb sollte der Einsatz nicht zu lange hinausgezögert werden, auch weil ansonsten die Gräser weiterwachsen und evtl. zu groß werden. Mit dem Wirkstoff Propyzamid werden auch die gegen die Wirkstoffklasse A und B (neuer HRAC/WSSA-Code = 1 + 2) resistenten Typen von Ackerfuchsschwanz sicher kontrolliert. Eine Resistenzentwicklung konnte bislang bei Propyzamid nicht nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, falls Sie den Raps im Frühjahr umbrechen müssen, dass nach reinen propyzamidhaltigen Mitteln nur noch der Anbau von Kartoffeln, Mais, Leguminosen, Sonnenblumen und Sommerraps möglich ist. Beim Einsatz von Milestone (Propyzamid+Aminopyralid) – zusätzlich NG 349 beachten! - wäre nur der Nachbau von Mais und Sommerraps möglich.

Biodiversität im Ackerland fördern - Beispiele zur Unterstützung

  • Altgrasstreifen stehen lassen. Diese bieten Deckung für Niederwild, Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme.
  • Zwischfrüchte/-fruchtmischungen möglichst über den Winter stehen lassen, nicht zu bald einarbeiten.

Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Umfrage Technische Universität München

Bereits heute, vor allem aber in der Zukunft sind Blühflächen zur Förderung der Artenvielfalt ein unumgänglicher Bestandteil der Agrarlandschaft. Um sie möglichst gut in den betrieblichen Ablauf zu integrieren, ist eine Weiterentwicklung bisheriger Maßnahmen (KULAP/VNP) notwendig. Dazu gehört nicht nur ein aus-reichender finanzieller Ausgleich, sondern auch eine Strategie, um Probleme wie das Aufkommen von Wurzelunkräutern zu vermeiden.
Um eine praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, möchte die Technische Universität München (Weihenstephan) verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten für zukünftige Agrarumweltmaßnahmen im Bereich Blühflächen/Ackerbrachen von Landwirten in Bayern bewerten lassen. Unterstützen Sie dieses Vorhaben durch Ihre Teilnahme an einer ca. 20 - 30-minütigen Online-Umfrage. Als Dank gibt es die Möglichkeit, an einem Gutscheingewinnspiel für drei Gutscheine im Wert von je 50€ (Berufsbekleidung von Engelbert Strauss), teilzunehmen. Link zur Umfrage:

Umfrageserver Externer Link

Aufbrauchfristen beachten

Folgende Mittel (Auswahl) verlieren ihre Genehmigung bzw. haben sie schon verloren; sie können aber noch innerhalb ihrer Aufbrauchfrist letztmals verwendet werden: Betroffene Mittel (Auswahl)
Die Zulassung für die Clomazone-/Metazachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel CIRCUIT SYNC TEC und Colzor SYNC TEC und deren Vertriebserweiterung Tribeca SYNC TEC wurde wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.
Außerdem endeten die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.

Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!

Seit 2021 ist die Einhaltung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes Bestandteil der Fachrechtskontrollen. Broschüre mit Informationen und Checkliste abrufbar unter:

Allgemeine Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation - Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren und vom Betrieb bei der Überprüfung vorzulegen.

Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!

Jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, ist verpflichtet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr des Entstehens der jeweiligen Aufzeichnungen folgt. Aufzeichnungen aus dem Jahr 2019 müssen somit im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2022 vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn im Jahr 2022 eine Kontrolle stattfinden würde, sind die Aufzeichnungen der Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.

Dokumentationsvorlage zum Herunterladen bzw. Drucken - LfL Externer Link

Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.

Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Wiese neben Bach

Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen.   Mehr

Aktuelle Regelungen zur Düngerausbringung