Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Winterraps auf Rapserdflöhe und Schwarzen Kohltriebrüssler kontrollieren

Informationen finden Sie im RS 06/2026 und im VBH 2025 ab Seite 331. Dort sind auch Informationen für den Herbizideinsatz zu finden.

Aktuelle Befallssituation - ISIP Externer Link

Kontrollen sind unbedingte Voraussetzung zur Beurteilung der Notwendigkeit von Insektizidmaßnahmen! Unnötiger Insektizideinsatz fördert die ohnehin schon vorhandene Resistenz gegenüber den verwendeten Wirkstoffen!

Zur Kontrolle des Rapserdflohs sind zwei Schadschwellen relevant:
1. Schadschwelle bis zum 4-Blattstadium: Lochfraß von mehr als 10% der Blattfläche der Keimblätter oder ersten Laubblätter.
2. Schadschwelle bei Käferzuflug bis Ende September: mehr als 50 (schlechter, lückiger Bestand) bis 100 (guter, gleichmäßiger Bestand) Rapserdflöhe in der Gelbschale (aufsummiert)
Die Gelbschalen müssen eingegraben werden und dürfen nur so weit aus dem Boden ragen, dass kein Regenwasser hineinläuft.
Kontrolle Schwarzer Kohltriebrüssler:
Es gilt die vorläufige Schadschwelle von 10 Käfern in der Gelbschale innerhalb weniger Tage.
Da der Käfer erst ab Anfang Oktober in die Bestände einfliegt, sind die Gelbschalen unbedingt noch weiterhin zu kontrollieren.
Wachstumsregler In Raps:
Für weit entwickelte und wüchsige Beständen wird im 4- bis 6-Blattstadium der Einsatz eines wachstumsregulatorischen Fungizids empfohlen.

Wintergetreide: Ackerfuchsschwanzbekämpfung ohne Flufenacet

Die Aufbrauchfrist für flufenacethaltige Herbizide läuft im Dezember 2026 aus. Eine Anwendung ist bis dahin noch zulässig. Restbestände werden danach entsorgungspflichtig!
Alternativprodukte mit Notfallzulassung:

Luxinum:
Für die Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz in Winterweichweizen für den Zeitraum vom 01.09. bis 29.12.2026.

Weitere Informationen und Anwendungsempfehlungen - LfL Externer Link

Fundatis:
Zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz und Weidelgras in Wintergerste (ausgenommen Braugerste) und Winterweichweizen für den Zeitraum vom 28.09.2026 bis 25.01.2027.

Wichtige Hinweise zur Anwendung und zu den Auflagen - LfL Externer Link

Die Wirkstoffe beider Produkte sind sehr giftig für aquatische Organismen (z.B. Algen, höhere Wasserpflanzen, Fische und Fischnährtiere). Ein Eintrag in Gewässer ist deshalb unbedingt zu vermeiden. Beachten Sie zwingend die mit der Notfallzulassung festgelegten Auflagen und Anwendungsbestimmungen!

Aufgrund der verbreiteten kritischen Resistenzsituation bei Ackerfuchsschwanz gilt es ackerbauliche Maßnahmen in das Bekämpfungskonzept zu integrieren:
Mögliche Maßnahmen sind z.B. eine alternierende Pflugfurche im Abstand von drei bis fünf Jahren zur effektiven Verringerung des Bodensamenpotenzials, mit einem falschen Saatbett das oberflächennahe Samenpotential zum Keimen anregen und mit der eigentlichen Aussaat dann zerstören.
Diese Technik lässt sich auch gut mit verzögerten Aussaatterminen verbinden. Speziell bei Winterweizen reduziert eine moderate Verlagerung des Saattermins um ein bis zwei Wochen nach hinten das Keimpotential von Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Trespe und Weidelgräsern deutlich.
Weiter hilfreich sind etwas höhere Saatstärken, um die Konkurrenzkraft der Kultur zu fördern. Eine direkte mechanische Bekämpfung mit dem Striegel ist im Herbst ist für frühe Termine sinnvoll, um die chemische Bekämpfung zu entlasten und bereits resistente Biotypen zu dezimieren. Die Bodenverhältnisse sind jedoch der begrenzende Faktor.
Chemische Alternativen je nach Ungras
Auch ohne den Wirkstoff Flufenacet bleibt die aktuelle Palette an Herbst-Herbiziden noch umfangreich. Beim Vergleich der Wirkungsprofile fällt aber auf, dass eine gute bis sichere Kontrolle von Ackerfuchsschwanz nur von blattaktiven Präparaten (HRAC 1 und 2) zu erwarten ist. Diese Präparate sind jedoch Sonderlösungen wie etwa Niantic gegen Trespen im Weizen oder die ACCase-Hemmer Axial, Sword und Traxos für Tankmischungen oder Herbst-Spritzfolgen in Weizen, Roggen und Triticale gegen bereits weit entwickelten Ackerfuchsschwanz. Für eine bodenaktive und resistenzvermeidende Kontrolle von Ackerfuchsschwanz stehen die Wirkstoffe Aclonifen, Chlortoluron, Pendimethalin und Prosulfocarb zur Verfügung. Meist ist die Bekämpfungsleistung der Einzelpräparate aber sehr begrenzt, so dass für eine ausreichende Regulierungsleistung Kombinationen aus jeweils zwei dieser Wirkstoffe/Präparate notwendig sind. Präparate mit Diflufenican als Zusatzwirkstoff können die Gräserwirkung unterstützen.
Zu beachten sind zudem die Zulassungen in den einzelnen Getreidearten und die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässern und Nicht-Zielflächen. Chlortoluron-haltige Präparate können z.B. nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden (NG 405). Wichtig ist auch die
Beachtung der Verdunstungsneigung von Pendimethalin und Prosulfocarb. Die Einhaltung der spezifischen Schutzauflagen (Wassermenge: mindestens 300 l/ha; Düse: mindestens 90 % Abdriftminderung; Fahrgeschwindigkeit: max. 7,5 km/h; Windgeschwindigkeit: max. 3 m/s) zur Minimierung von Verdunstung und Deposition haben höchste Priorität. Wichtig: Falls bei der Anwendung dieser beiden Wirkstoffe im Umfeld noch andere Kulturen zur Ernte anstehen, sollte eine Behandlung soweit möglich, bis nach deren Ernte verschoben werden.

Schilfglasflügelzikade: Nachbau überdenken

Nur noch an wenigen Standorten sind einzelne Zikaden zu finden. Eine zweite Generation deutet sich bislang für unsere Region nicht an. Die Zikadenlarven („Nymphen“) sind nun im Boden an den Rübenkörpern/Kartoffeln oder sonstigen Pflanzenwurzeln zu finden. Da diese zur Überwinterung frische Pflanzenwurzeln benötigen, wird von einer direkten Nachsaat mit Winterweizen oder anderer Winterbegrünung abgeraten. Soweit der Erosionsschutz dies zulässt, gilt eine Schwarzbrache derzeit als wirksamstes Mittel zur Reduktion der Larven. Überdenken Sie dringend Ihre Fruchtfolge, wenn sich der Zuckerrübenanbau weiterhin lohnen soll.

Ackerbauliche Maßnahmen müssen an erster Stelle bei der Zikadenbekämpfung stehen!

Die Möglichkeiten der Bekämpfung mit Insektiziden sind begrenzt und Notfallzulassungen sind keine Dauerlösung. Der ökologische Schaden durch Ausschaltung der Nützlinge als biologische Gegenspieler ist auch ein wirtschaftlicher, da sich z.B. Spinnmilben schneller vermehren können. Sind die Infektionen mit SBR und Stolbur erst mal im Bestand, lassen sich trotz chemischer Bekämpfung der Zikade nur bedingt eindämmen.

Neuerungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen

Seit 1. Januar 2026 wurden die Aufzeichnungspflicht um weitere Angaben erweitert. Außerdem wird ab 01. Januar 2027 eine elektronische Aufzeichnungsform verpflichtend.

Genaue Informationen - LfL Externer Link

Dort steht bei Bedarf auch eine einfache Excel-Datei zur Aufzeichnung aller nun geforderten Angaben zum Download zur Verfügung. Auch finden Sie dort nützliche Links zu den neu geforderten BBCH- und EPPO-Codes.

Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturanteile (JKI) wurde aktualisiert

Zur Einhaltung mancher bußgeldbewehrten NT-Auflagen ist das „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ entscheidend. Dieses wird mittlerweile jährlich aktualisiert. Die Bekanntmachung für das Jahr 2026 erfolgte bereits.

Aktualisierung für das Jahr 2026 - Julius-Kühn-Institut Externer Link

Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“

Für alle („Alt“-) Sachkundigen im Pflanzenschutz mit Fortbildungsbeginn 01.01.2013 (siehe Rückseite ihrer Scheckkarte) gilt aktuell der neue Fortbildungszeitraum 2025-2027. Entscheidend ist nicht der Abstand zur letzten Fortbildung, sondern eine Teilnahme in jedem Dreijahreszeitraum.
Vom Erzeugerring werden Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum 2025-2027 angeboten.

Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung

Stoppelbrache:

Auf verschiedenen Feldern in der Flur verteilt zwei Streifen mit je 3 - 6 Meter Breite nicht grubbern oder scheiben, um Niederwild u.a. zusätzliche Deckung zu bieten (nicht am Feldrand wegen der Queckenbekämpfung).

Feldränder

nach der Ernte nicht zu tief mähen, sondern ca. 8 - 10 cm hoch; kein tiefes Mulchen und Zerstören der Grasnarbe, weil sich damit Trespe, Flughafer und Neophythen wie das Orientalische Zackenschötchen ausbreiten. Mit reduzierter Geschwindigkeit arbeiten, um Tieren Fluchtmöglichkeiten zu lassen.
Graswege, Feldraine und Wegränder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Diese Streifen stellen oft die letzten Zufluchtsmöglichkeiten dar und sind möglichst zu schonen. Verzichten Sie wo möglich auf „sauberes“ Abmähen. Bearbeiten Sie nicht alle Streifen in einem Zug, sondern abschnittsweise. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme. Viele Insekten, darunter viele Nützlinge, nutzen Gras- und Krautstrukturen zur Nahrungssuche, zur Verpuppung und Überwinterung. Ein bis maximal zwei Pflegedurchgänge pro Jahr sind in der Regel ausreichend. Wo nur magerer Aufwuchs ist, kann der Mähturnus oft auf einmal innerhalb von 2 oder 3 Jahren gesenkt werden.

Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln

Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!

Metribuzinverbot ab 2026

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) dürfen nicht mehr eingesetzt werden! Restmengen sind fachgerecht zu entsorgen.

Aktuelle Notfallzulassungen des BVL