Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken - Stand: 11.03.2026

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Neuerungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen

Seit 1. Januar 2026 wurden die Aufzeichnungspflicht um weitere Angaben erweitert. Außerdem wird ab 01. Januar 2027 eine elektronische Aufzeichnungsform verpflichtend.

Genaue Informationen - LfL Externer Link

Dort steht bei Bedarf auch eine einfache Excel-Datei zur Aufzeichnung aller nun geforderten Angaben zum Download zur Verfügung. Auch finden Sie dort nützliche Links zu den neu geforderten BBCH- und EPPO-Codes.

Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturanteile (JKI) wurde aktualisiert

Zur Einhaltung mancher bußgeldbewehrten NT-Auflagen ist das „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ entscheidend. Dieses wird mittlerweile jährlich aktualisiert. Die Bekanntmachung für das Jahr 2026 erfolgte bereits.

Aktualisierung für das Jahr 2026 - Julius-Kühn-Institut Externer Link

Raps: Knospen auf Rapsglanzkäfer kontrollieren

Für die Bekämpfungsschwelle beim Rapsglanzkäfer (RGK) sind die Auszählungen der Knospenstände entscheidend. Gelbschalenfänge spielen hierfür keine Rolle, so dass die Gelbschalen zum Schutz von Wildbienen aus den Rapsbeständen entfernt werden sollten. Der RGK-Hauptzuflug setzt häufig Anfang April ein, bei Temperaturen über 18°C. Die Käfer fressen die Knospen an, um an Blütenstaub zu gelangen. Angefressene Knospen vergilben und fallen ab, was einen geringeren Schotenansatz zur Folge hat. Ab dem Öffnen der Blüten endet meist abrupt die Schadwirkung des Käfers, so dass ein Insektizideinsatz nicht mehr erforderlich ist.

Ermittlung der RGK-Befallsstärke: an verschiedenen Stellen im Schlag jeweils mehrere Knospenstände in ein Behältnis ausklopfen und den Durchschnittswert pro Pflanze ermitteln. Der Bekämpfungsrichtwert beträgt in normal bis gut entwickelten Beständen über 10 Käfer/Haupttrieb und liegt in schwachen Beständen bei mind. 5 Käfer/Haupttrieb. Unterhalb des Schwellenwertes ist keine wirtschaftliche Schadwirkung zu erwarten. Vermeiden Sie unbedingt unnötige Behandlungen, um Resistenzen und Umweltbelastungen vorzubeugen!

Bei erforderlichen Behandlungen ist zu beachten: Sind bereits erste Frühblüher im Bestand - und das gilt auch für Unkräuter - bieten sich bienenungefährliche B4-Produkte an. Ein B2-Produkt darf erst nach dem täglichen Bienenflug zum Einsatz kommen. Die Mittelauflagen bezüglich BBCH-Stadium oder Kombination mit Netzmitteln sind zwingend einzuhalten. Bei Kombinationen mit Fungiziden kann sich die Einstufung der Bienengefährlichkeit verschlechtern. Mischungen mehrerer Insektizide sind grundsätzlich bienengefährlich (B1)!

Getreidemonitoring bei Wintergersten gestartet

Derzeit noch wenig Befall mit Blattkrankheiten. Im Einzelfall Schwellenüberschreitung bei anfälliger Sorte. Die untersuchten Wintergersten befinden sich im Ein-Knotenstadium (BBCH 31).

Die aktuellen Wochen-Ergebnisse - LfL Externer Link

Wachstumsregler im Wintergetreide

Wachstumsregler dienen der Vermeidung von frühem Lager. Für eine derartige Ertragsabsicherung kommen erfahrungsgemäß gut ernährte, lagergefährdete Bestände von weniger standfesten Sorten in Betracht. Dabei entscheiden Standort, Kultur, Sortenwahl, Bestandesführung und Stickstoffdüngung in Verbindung mit der Witterung darüber, wie Wachstumsregler eingesetzt werden. Wachstumsregler sind generell nur unter wüchsigen Bedingungen und bei ausreichender Wasserversorgung anzuwenden. Grundsätzlich ist der Einsatz in Beständen, die durch Frost, Hitze oder Wassermangel gestresst sind, riskant und kann zu Ertragsdepressionen führen. Auf guten Bodenschluss achten.

Mit den um Ostern kommenden zunehmend wärmeren Temperaturen und dann vorherrschenden Langtag werden die Bestände rasch von der Bestockung in die Schossphase (ab BBCH 30) übergehen. Der Einsatz von Wachstumsreglern (Ausnahme „CCC“) wird sich sicher noch bis nach Ostern hinauszögern. Früh gesäte, wüchsige und gut entwickelte Bestände sollten regelmäßig kontrolliert werden, da hier bei entsprechender Witterung schon bald die relevanten Stadien zur Halmstabilisierung erreicht sein könnten. Achten Sie beim Einsatz von „CCC“-haltigen Produkten auf eine ausreichende Bedeckung der Wurzeln, um Schädigungen zu vermeiden.

Hinweise zu den einzelnen Wachstumslegler-Produkten in verschiedenen Kulturen finden Sie im Rundschreiben 03/2026 des Erzeugerringes und im Versuchsberichtsheft „Integrierter Pflanzenbau 2025“ auf Seite 266 ff.

Getreideherbizide Sommerungen

Da die Kulturentwicklung zügiger verläuft, ist Sommergetreide gegenüber Unkräutern tendenziell konkurrenzfähiger als Wintergetreide. Vor allem bei Sommergerste und wenig Wurzelunkräutern sollte auch die Möglichkeit einer rein mechanischen Unkrautbekämpfung in Betracht gezogen werden. Die typischen, wärmeliebenden Unkräuter, die im Sommergetreide zügig auflaufen, lassen sich bei günstigen Bodenbedingungen wirkungsvoll mit einer Striegelbehandlung unterdrücken.
Allgemein gilt für den Herbizideinsatz im Sommergetreide möglichst frühzeitig, ab dem Dreiblattstadium (BBCH 13), mit angepasster Aufwandmenge bei günstigen Anwendungsbedingungen die standortspezifische Leitverunkrautung effektiv zu bekämpfen. Diese ist zuvor möglichst genau zu bestimmen Genauso muss der aktuelle Unkrautdruck berücksichtigt und nicht blind reduziert werden.

Weitere Informationen - LfL Externer Link

Pflanzenschutz in Zuckerrüben

Auszug neuer Produkte/Notfallzulassungen

Jetzt regulär zugelassen: Rinpode (Corteva; Wirkstoff 25 g/l Florpyrauxifen-benzyl). Der Einsatz ist als Ergänzung für schwer bekämpfbare Unkräuter wie z.B. resistenten Weißen Gänsefuß; Wilde Möhre; Hundspetersilie; Bingelkraut möglich.
Neu zugelassen: Wizard (UPL; Wirkstoffe 125 g/l Phenmedipham und 125 g/l Ethofumesat) zur Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern; Blatt- und Bodenwirkung.

Notfallzulassung des BVL für PIRIMOR G (Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb) zur Bekämpfung von Blattläusen (Grünen Pfirsichblattlaus oder der Schwarzen Bohnenlaus) als Virusvektoren in Zuckerrüben (BEAVA). Die Genehmigung ist gültig ab dem 01.04.2026 bis einschließlich 29.07.2026 (120 Tage) und wurde für insgesamt 20.000 Hektar bundesweit ausgesprochen. Die Anwendung ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Zuckerrüben (BBCH 12 – BBCH 39) nach dem Überschreiten von Schwellenwerten bzw. ab Warndienstaufruf mit 300 g/ha in 200 - 400 l/ha Wasser erfolgen. PIRIMOR® G ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Anwendungsempfehlungen für eine erfolgreiche Unkrautbekämpfung

Die Unkrautbekämpfung erfolgt im Zuckerrübenanbau grundsätzlich mit gezielten Behandlungen im frühen Nachauflaufverfahren. Diese können bei den in diesem Jahr teilweise sehr früh gesäten Zuckerrübenbeständen schon um oder direkt nach Ostern nötig sein. Ausnahmen hiervon können gewisse Bodenherbizide darstellen.
Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen im Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.


Der richtige Nachauflauftermin im Keimblattstadium der Unkräuter ist für eine erfolgreiche Bekämpfung sehr wichtig:
1. NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
2. NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
3. NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).
Dazu ist es erforderlich seine Flächen genau zu begutachten und auch im Feld auf die Knie zu gehen.
Es sollte immer eine Mittelkombination aus blattwirksamen und bodenwirksamen Mitteln/Wirkstoffen gewählt werden. Beachten Sie bei den Bodenherbiziden auch die jeweiligen Einsatzhäufigkeiten im Vor- bzw. Nachauflaufverfahren.
Entsprechende Hilfestellungen hierzu geben die Tabellen im Versuchsberichtsheft 2025 ab Seite 335 ff

oder auf der Homepage der LfL unter folgendem Link Externer Link


Der ideale Applikationstermin ist je nach Bedingung (Unkrautgröße und Witterung) zu wählen. Eine Anwendung am Morgen bewirkt eine bessere Wirkung, geht aber zu Lasten der Verträglichkeit. Am Abend ist es umgekehrt. Deshalb sollte bei gestressten Beständen lieber abends behandelt werden, bei Trockenheit lieber morgens. Behandlungsmaßnahmen sollten nicht direkt vor oder nach Nachtfrostereignissen erfolgen. Bei der Wahl der Applikationstechnik ist abzuwägen: Je kleintropfiger die Ausbringung, desto bedeutsamer die Abdriftgefahr und damit die Minderwirkung. Weitere Informationen im ER-Rundschreiben 3/2026 und im Versuchsberichtsheft 2025.

Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“

Für alle („Alt“-) Sachkundigen im Pflanzenschutz mit Fortbildungsbeginn 01.01.2013 (siehe Rückseite ihrer Scheckkarte) gilt aktuell der neue Fortbildungszeitraum 2025-2027. Entscheidend ist nicht der Abstand zur letzten Fortbildung, sondern eine Teilnahme in jedem Dreijahreszeitraum.
Vom Erzeugerring werden Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum 2025-2027 angeboten.

Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung

Graswege, Feldraine und Wegränder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Diese Streifen stellen oft die letzten Zufluchtsmöglichkeiten dar und sind möglichst zu schonen.
Verzichten Sie wo möglich auf „sauberes“ Abmähen. Bearbeiten Sie nicht alle Streifen in einem Zug, sondern abschnittsweise. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können. Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme. Viele Insekten nutzen Gras- und Krautstrukturen zur Überwinterung, ihre Larvenstadien, z.B. Schmetterlingsraupen, finden dort ihre Futterpflanzen und Möglichkeiten zur Verpuppung.
Wichtig ist ein Abstand von ca. 10 cm zum Boden, um Gelege, Kleintiere und Insekten zu schützen. Mit reduzierter Geschwindigkeit arbeiten, um Tieren Fluchtmöglichkeiten zu lassen.
Ein bis maximal 2 Pflegedurchgänge pro Jahr sind in der Regel ausreichend. Wo nur magerer Aufwuchs ist, kann der Mähturnus oft auf einmal innerhalb von 2 oder 3 Jahren gesenkt werden.

Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln

Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!

Metribuzinverbot ab 2026

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) dürfen nicht mehr eingesetzt werden! Restmengen sind fachgerecht zu entsorgen.

Aktuelle Notfallzulassungen des BVL