Mittwoch, 18. September 2024
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Winterraps:
Nach den Niederschlägen vor 10 Tagen sind vielerorts noch Rapspflanzen aufgelaufen. Bei Spätsaaten oder in spät aufgelaufenen Beständen kann eine Unkrautbekämpfung im frühen Nachauflauf noch z. B. mit Butisan Gold und Butisan Kombi oder Fuego Top erfolgen. Bei späterem Einsatz lässt allerdings die Wirkungssicherheit nach. Hier kann z. B. durch den Einsatz oder die Zumischung von Runway eine Wirkungsverbesserung erreicht werden. Zur Unkrautbekämpfung im reinen Nachauflauf steht ab dem Zweiblattstadium des Rapses mit der Mischung von Belkar und Synero eine relativ breit wirksame Lösung zur Verfügung. Die besten Wirksamkeiten werden mit einer Splittinganwendung bei Belkar erreicht. Hierbei muss bei allen Rapspflanzen das zweite Laubblatt entwickelt sein. Die Bestände sind in diesem Jahr aber oft sehr uneinheitlich aufgelaufen. Dies kann eine Anwendung stärker verzögern. Zur Gräser-behandlung stehen die bekannten Gräsermittel wie z. B. Agil-S, Focus Ultra, Fusilade Max u. a. zur Verfügung. Für eine Behandlung von Ausfallgetreide sollte dieses mindestens zwei voll entwickelten Blätter haben. Für die Kontrolle vom Rapserdfloh stellen Sie bitte Ihre Gelbschalen auf und achten Sie auf Frasschäden. Bisher war der Zuflug gering.
Auf früh gesäten und gleichmäßig gut entwickelten Rapsbestände sollte bei weiter in wüchsiger Witterung demnächst eine Wachstumsreglereinsatz erfolgen. Es stehen die bekannten Mittel wie z. B. Carax, Toprex, Tilmor oder Folicur zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar und Synero zur Unkrautbekämpfung im Herbst z. B. kein Caramba oder Carax eingesetzt werden darf.
Auf früh gesäten und gleichmäßig gut entwickelten Rapsbestände sollte bei weiter in wüchsiger Witterung demnächst eine Wachstumsreglereinsatz erfolgen. Es stehen die bekannten Mittel wie z. B. Carax, Toprex, Tilmor oder Folicur zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar und Synero zur Unkrautbekämpfung im Herbst z. B. kein Caramba oder Carax eingesetzt werden darf.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Düngeverordnung:
Nur auf NICHT roten Flächen kann zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Saat bis
01. Oktober noch eine organische Düngung mit Einarbeitung erfolgen. Beachten Sie auf unbestellten Ackerflächen die Einarbeitungsfrist von maximal 4 Stunden. Bei bereits bestellten und bisher noch nicht gedüngten Kulturen wie Zwischenfrüchten oder Winterraps, soweit eine flüssige organische Düngung zulässig ist, muss eine Ausbringung von Gülle oder flüssigen Gärrest bodennah mit z. B. Schleppschlauch oder Schleppschuh erfolgen.
Weiter ist noch eine Ausbringung von organischen Düngern wie Gülle oder Gärrest auf Grünland oder auf mehrjährigem Feldfutterbau, soweit der Leguminosenanteil unter 75 % liegt, in 2024 weiter breitflächig möglich. Für diese Kulturen wurde die Sperrfrist für Unterfranken auf roten Flächen auf den 15. Oktober bis einschließlich 14. Februar verschoben. Die Ausbringmenge ist aber seit dem 1. September auf roten Flächen auf insgesamt 60 kg Gesamtstickstoff/ha beschränkt. Diese Grenze ist auch bei einer geplanten Düngung nach dem letzten Schnitt mit max. möglichen 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha zu beachten.
01. Oktober noch eine organische Düngung mit Einarbeitung erfolgen. Beachten Sie auf unbestellten Ackerflächen die Einarbeitungsfrist von maximal 4 Stunden. Bei bereits bestellten und bisher noch nicht gedüngten Kulturen wie Zwischenfrüchten oder Winterraps, soweit eine flüssige organische Düngung zulässig ist, muss eine Ausbringung von Gülle oder flüssigen Gärrest bodennah mit z. B. Schleppschlauch oder Schleppschuh erfolgen.
Weiter ist noch eine Ausbringung von organischen Düngern wie Gülle oder Gärrest auf Grünland oder auf mehrjährigem Feldfutterbau, soweit der Leguminosenanteil unter 75 % liegt, in 2024 weiter breitflächig möglich. Für diese Kulturen wurde die Sperrfrist für Unterfranken auf roten Flächen auf den 15. Oktober bis einschließlich 14. Februar verschoben. Die Ausbringmenge ist aber seit dem 1. September auf roten Flächen auf insgesamt 60 kg Gesamtstickstoff/ha beschränkt. Diese Grenze ist auch bei einer geplanten Düngung nach dem letzten Schnitt mit max. möglichen 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha zu beachten.
Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.
Ansprechpartner
Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de
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