Mittwoch, 09. Oktober 2024
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Herbizidmaßnahmen Wintergetreide:

Durch die Niederschläge ist bestelltes Wintergetreide überwiegend gut auflaufen. Bei stärkerem Gräserdruck ist für eine gute Wirkung neben einem frühzeitigen Einsatz bodenwirksamer Mittel aber auch eine gute Bodenfeuchte oder nachfolgende Niederschläge und ein feinkrümeliges Saatbett wichtig. Aufgrund der Witterung waren die Bedingungen bisher günstig. Soweit die Flächen wieder befahrbar sind, kann zur Ackerfuchsschwanz oder Windhalmbekämpfung z. B. Herold, Malibu, Boxer mit Cadou und die Kombinationen Mateno Duo mit Cadou sowie Pontos mit Quirinius oder Agolin mit Cadou eingesetzt werden. Gerade bei stärkerem Gräserdruck und früher Saat sind Herbstbehandlungen notwendig.

Winterraps:

Auch in Rapsbeständen mit Pflanzen die verspätet aufgelaufen sind, haben diese das Zweiblattstadium des Rapses erreicht. Bei einer Unkrautbekämpfung mit der Mischung von Belkar und Synero im Splitting sollte daher, soweit nicht geschehen, die erste Behandlung abgeschlossen werden. Durch gut entwickelte Pflanzen steigen sonst die Abdeckungseffekte bei der blattaktiven Mischung. Weiter stehen zur Unkrautbehandlung bzw. Nachbehandlung noch
z. B. Runway oder Effigo zur Verfügung. Beim Rapserdfloh war der Zuflug uneinheitlich. Vereinzelt werden Schadschwellen beim Zuflug in der Nähe zu Altrapsflächen oder durch Frasschäden besonders der später aufgelaufenen Rapspflanzen überschritten.
Auf gut entwickelten Rapsbestände sollte ein Wachstumsreglereinsatz erfolgen. Es stehen die bekannten Mittel wie z. B. Carax, Toprex, Tilmor oder Folicur zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar und Synero zur Unkrautbekämpfung im Herbst z. B. kein Caramba oder Carax eingesetzt werden darf.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.

Düngeverordnung:

Eine Ausbringung von organischen Düngern wie Gülle oder Gärrest ist noch auf Grünland oder auf mehrjährigem Feldfutterbau, soweit der Leguminosenanteil unter 75 % liegt, im Jahr 2024 breitflächig möglich. Für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau wurde die Sperrfrist u. a. für Kitzingen und Würzburg auf roten Flächen auf den 15. Oktober bis einschließlich 14. Februar und auf NICHT roten Flächen auf den 15. November bis 14. Februar verschoben. Die Ausbringmenge ist aber seit dem 1. September auf roten Flächen auf insgesamt 60 kg Gesamtstickstoff/ha beschränkt. Diese Grenze ist auch bei einer geplanten Düngung nach dem letzten Schnitt mit max. möglichen 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha zu beachten.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
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