Investitionsförderung für Gartenbau und Sonderkulturen

© momius - Fotolia
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über (investive) Förderprogramme für Gartenbau- und Sonderkultur-Betriebe in Bayern.
Die Abteilung Gartenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kitzingen-Würzburg berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)
Folgende Investitionen sind beispielsweise förderfähig:
- Verkaufsgewächshäuser mit erforderlichen Parkplätzen
- Hofläden
- Ladeneinrichtungen
- Verkaufsraumbeleuchtungen
- Energieschirme für Verkaufsgewächshäuser
- Investitionen für "Urlaub auf dem Bauernhof"
Bundesprogramm Energieeffizienz (BPE)
In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:
- Neubau/Modernisierung von Gewächshäusern, die der Produktion dienen
- Energieberatungen
- Energieeffizienztische (dies sind spezielle Fortbildungsveranstaltungen)
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
In der Regel sind beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:
- Bauten und technische Einrichtungen zur Wasserbevorratung für Bewässerung und Frostschutz
- Überdachungen: Hagelschutznetze, Regenschutzfolien, Kirschessigfliegenabwehr
- Frostprävention: mobile und stationäre Heißluftgeräte, Anlagen zur Frostschutzberegnung
- Hackgeräte in Pflanzstreifen in Dauerkulturen des Gartenbaus (z. B. Obstbau, Baumschule, Christbaumkultur, Spargel)
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft digital (BaySL digital)
In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:
- gelistete Software (Kassensysteme, Klimacomputer) noch bis 31.12.2021.
- Technologien zur organischen und mineralischen Düngung (Sensorsysteme zur Bestimmung der Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen, ...)
- digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik
- Digitale Steuerungstechnik und Sensorsysteme (jeweils einschließlich der zur Erreichung des Zuwendungszwecks betriebsnotwendigen Zusatzkomponenten) zur Analyse und Steuerung und damit zur Effizienzsteigerung der Wasserversorgung von Kulturpflanzen im Freilandanbau; Bewässerungssteuerungen in Zusammenhang mit Großflächenregnern (z.B. Bewässerungskanonen) sind nicht zuwendungsfähig.
Marktstrukturförderung
Speziell für gartenbauliche Betriebe, die über einen Erzeugerzusammenschluss Rohware verarbeiten und vermarkten. Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zur Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher/gartenbaulicher Erzeugnisse, speziell Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechten Aufbereitung und Vermarktung von pflanzlichen Erzeugnissen.
Förderprogramme für Streuobst in Bayern
Förderung zur Erhaltung von Streuobstbeständen und Streuobstwiesen:
- KULAP (Kulturlandschaftsprogramm)
- VNP (Vertragsnaturschutzprogramm)
Förderung von Neuanlagen von Streuobstbeständen:
- Nach der Bayerischen Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
- Nach den Maßnahmen zur Biotopverbesserung des Landesjagdverbandes Bayern
- Aktion "Mehr Grün durch ländliche Entwicklung"
Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst:
- Aktion Streuobst
- EU-Schulprogramm
Weitere Informationen: