07.08.2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Pflanzenschutz im Winterraps

Schädlingsdruck reduzieren – Beizen nicht immer ausreichend

Um den Schädlingsdruck durch den Rapserdfloh und der Kleinen Kohlfliege zu begrenzen, sollten folgende pflanzenbauliche Maßnahmen beachtet werden:

  • Keine Frühsaaten – Normale (20.- 25. August) bis etwas spätere (01.- 07. September) Saattermine sind sicherer, auch in Bezug auf Kohlhernie.
  • Keine Dünnsaaten – 40 bis 50 Pfl./m² stellen einen sicheren Kompromiss aus kräftiger Einzelpflanze und ausreichender Bestandsdichte dar.
  • Wuchsunterstützung durch fungiziden Beizschutz nutzen, um junge Keimpflanzen so sicher und schnell wie möglich durch die gefährlichste Phase zu führen.
  • Insektizide Beizen: Aufgrund überschaubarer Wirkungen aus Versuchserfahrungen und weiteren Informationen wird derzeit noch keine generelle Anwendungsempfehlung der verfügbaren Beizen ausgesprochen

Schnecken: Mit den aktuell fallenden Niederschlägen sollten vorrangig die gefährdeten Lagen wie Waldränder, Ackerränder bzw. Tallagen auf Befall kontrolliert werden. Infos zur Bekämpfung finden Sie im Erzeugerring-Rundschreiben RS_06_2025.

Unkrautbekämpfung:

Es stehen Produkte zur Behandlung im Vorauflauf oder im frühen Nachauflauf zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit blattaktiver Nachauflaufbehandlungen. Diese können die frühen, bodenwirksamen Behandlungen bei Wirkungslücken ergänzen oder je nach Standortsituation auch vollständig ersetzen. Frühjahrsbehandlungen sind vor allem gegen Gräser und einzelne Problemunkräuter wie z. B. Disteln oder Kornblume möglich. Eine gräserwirksame Sonderbehandlung im Winter dient vor allem als Baustein des Resistenzmanagements. Nachbauschäden dürften heuer unter Beachtung der einschlägigen Hinweise bzw. Auflagen der eingesetzten Mittel im Frühjahr aufgrund der zuletzt gefallenen Niederschläge kein großes Thema sein. Sollten jedoch hohe Sulfonylharnstoffmengen spät eingesetzt worden sein, kann es bei zu flacher Bodenbearbeitung zu Schäden am Raps oder ZF-Arten kommen. Informationen zu neuen Produkten finden Sie im Erzeugerring-Rundschreiben RS_06_2025. Die jeweiligen Auflagen sind zu beachten – insbesondere entlang von Gewässern die Hangneigungsauflagen vieler Rapsherbizide. Entsprechende Gewässerrandstreifen sind Voraussetzung für einen Herbizdeinsatz. Mittel mit der Wasserschutzgebietsauflage NG300 sind in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten verboten! . Auflagenbedingt werden für unsere Region vorrangig Lösungen ohne Clomazone empfohlen.
Die Wirkungsspektren der Produkte mit Hinweisen auf Abstandsauflagen sind unter www.lfl.bayern.de einsehbar.

Verantwortungsvoller Umgang mit Metazachlor-Herbiziden

  • Der Wirkstoff Metazachlor ist Teil des Wirkstoff-Risikomanagements für den Grundwasserschutz in Bayern. In Wasserschutz-und Wassereinzugsgebieten wird empfohlen, auf den Einsatz ganz zu verzichten und alternative Präparate zu verwenden. Grundsätzlich werden nur noch Lösungen mit niedrigem Metazachlor-Wirkstoffaufwand (max. 500 g/ha Metazachlor) empfohlen Ausführliche Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter www.lfl.bayern.de – Unkrautbekämpfung.

Clearfield-Raps

  • Hier handelt es sich um spezielle Rapssorten, in die herkömmlich die Eigenschaft eingekreuzt wurde, gegen den ALS-Hemmer Imazamox vollständig und gegen andere Wirkstoffe aus dieser Gruppe in unterschiedlicher Ausprägung resistent zu sein. Parallel dazu ist das Herbizid Clearfield-Clentiga (Imazamox + Quinmerac) zugelassen, welches aber nur in diesen speziellen Clearfield-Sorten verträglich ist. In den herkömmlichen Sorten kommt es zum Totalschaden! Auf Standorten mit Rauke-Arten (v.a. Weg-Rauke) kann dieses System eine Alternative sein, wenn kein Clomazone eingesetzt werden kann. Außerdem sind keine Nachbauschäden am Raps in Folge mangelhaft abgebauter Sulfonylharnstoffe zu erwarten. Auf der anderen Seite muss bei der Bekämpfung von Ausfallraps die Wirkstoffauswahl beachtet werden und bei den Ungräsern Ackerfuchsschwanz/Windhalm ist das Resistenzmanagement schwierig umzusetzen. Vor- und Nachteile dieses „Systems“ sollten daher sorgfältig abgewogen werden!

Gräserbekämpfung

  • Für Standorte mit starkem Ackerfuchsschwanzdruck, Trespe oder resistentem Ackerfuchsschwanz läuft es in der Regel auf eine zweimalige Gräserbehandlung im Raps hinaus. Die erste erfolgt nach dem Auflaufen des
    Ausfallgetreides. Die zweite Spätherbstbehandlung dient vorrangig der Ungrasbekämpfung zum Ende der Vegetationszeit im Spätherbst bei kühlen Bedingungen. Die Bodentemperaturen sollen auf jeden Fall unter 10° C liegen. Es ist zu beachten, dass die Wirkung dieser Produkte auf die Schadgräser erst im folgenden Frühjahr zu Vegetationsbeginn einsetzt.

Sachkundeschulungen – Neuer Dreijahreszeitraum für „Altsachkundige“

Für alle („Alt“-) Sachkundigen im Pflanzenschutz mit Fortbildungsbeginn 01.01.2013 (siehe Rückseite ihrer Scheckkarte)
gilt aktuell der neue Fortbildungszeitraum 2025-2027. Entscheidend ist nicht der Abstand zur letzten Fortbildung,
sondern eine Teilnahme in jedem Dreijahreszeitraum.
Vom Erzeugerring werden ab Oktober wieder Vor-Ort und Online Fortbildungsveranstaltungen für den aktuellen Fortbildungszeitraum
2025-2027 angeboten.

Monitoring auf Schilfglasflügelzikade: Fangzahlen auf niedriges Niveau zurückgegangen

In Zusammenarbeit der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem Verband fränkischer Zuckerrübenbauer läuft ein unterfrankenweites Monitoring auf Schilf-Glasflügelzikaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsekulturen. Diese Zikaden sind Überträger von pflanzenpathogenen Bakteriosen, die zu erheblichen Schäden an Pflanzen und Erntegut mit entsprechenden Ertragseinbußen führen können.

Wochenergebnisse

Ackerbauliche Maßnahme zur Eindämmung der Schilf-Glasflügelzikade

Die bisher wichtigste wirkende Maßnahme, um die Schilf-Glasflügelzikade einzudämmen, ist eine gezielte Fruchtfolge. Der Anbau einer Sommerung – idealerweise Mais – anstelle von Winterweizen nach Zuckerrüben oder Kartoffeln reduziert die Vermehrung der Zikade deutlich. Ein längerer Abstand zwischen Ernte und Folgefrucht, optimal 5–6 Monate, entzieht den Nymphen die Nahrungsgrundlage und schwächt sie erheblich. So lässt sich der Befallsdruck wirksam senken. Eine gemeinschaftliche Anpassung der Fruchtfolge in einer Region hat die größten Effekte. Auch wenn die Fruchtfolgeanpassung in der Praxis Herausforderungen mit sich bringt, sollten Sie mit Blick auf den zukünftigen Zuckerrüben- und Kartoffelanbau unbedingt auf die Fruchtfolgegestaltung achten!

Biodiversität im Ackerland - Beispiele zur Unterstützung

Graswege, Feldraine und Wegränder sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Nach der Getreideernte stellen diese Streifen oft die letzten Zufluchtsmöglichkeiten dar und sind möglichst zu schonen.
  • Stoppelbrache:
    Auf verschiedenen Feldern in der Flur verteilt zwei Streifen mit je 3 - 6 Meter Breite nicht grubbern oder scheiben, um Niederwild u.a. zusätzliche Deckung zu bieten (nicht am Feldrand wegen der Queckenbekämpfung).
  • Feldränder
    vor oder nach der Ernte nicht zu tief mähen, sondern ca. 8 - 10 cm hoch; kein tiefes Mulchen und Zerstören der Grasnarbe, weil sich dort Trespe, Flughafer und Orientalisches Zackenschötchen ausbreiten können. Feldrandstreifen oder Wegränder nicht alle in einem Zug bearbeiten, sondern zeitlich versetzt. So wird eine Struktur aufrechterhalten, in die sich die Wildtiere zurückziehen können.
    Wildvögel benötigen ganzjährig alte Grashalme
    Zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes reicht ein späterer Schnitt ab Mitte Juni. Die Schnitthöhe sollte in Abhängigkeit von der Sprosslänge des Jakobskreuzkrautes gewählt werden.

Zulassungsänderungen von Pflanzenschutzmitteln

Betroffen sind u.a. die Insektizide Nexide, Cooper, Xerxes und Mittel des Parallelhandels sowie die Herbizide Mistral und Biathlon 4D.
Beachten Sie zwingend die jeweiligen Aufbrauchfristen!!

Hinweis zum Wirkstoff Triflusulfuron

Die EU-Kommission hat die Zulassung des Wirkstoffes Triflusulfuron nicht mehr verlängert. Entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513 mussten Produkte mit dem Wirkstoff Triflusulfuron z.B. Debut oder Debut DuoActive bis spätestens 20. August 2024 aufgebraucht werden. D.h. im Jahr 2025 ist der Einsatz dieser Produkte verboten.

Metribuzinverbot ab 2026

Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin (z.B. Arcade, Artist, Mistral, Citation, Sencor liquid, u.a.) werden spätestens am 24.05.2025 widerrufen. Restbestände solcher Mittel müssen spätestens 24.11.2025 aufgebraucht werden; d.h. 2025 endet der Metribuzineinsatz!

Aktuelle Notfallzulassungen des BVL