15. Juli 2026
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Zuckerrüben - Krankheitsmonitoring:

Trotz der trockenen Witterung ist im Monitoring auf den überwiegenden Anteil der Flächen Anfangsbefall mit Cercospora aber noch unter der Schadschwelle zu finden. Einige Bestände sind auch noch befallsfrei. Die Schadschwelle liegt bis Ende Juli bei 5 % befallener Blätter. Kontrollieren Sie Ihre Bestände. Gegen die bei uns dominierende Blattkrankheit Cercospora sollte bevorzugt z. B. Propulse oder Univoq aufgrund der stärksten Wirkung eingesetzt werden. Zwischenzeitlich haben auch einige Kupferpräparate eine Zulassung erhalten. Diese sollten in den zentralen Lagen als Resistenzbaustein gegen Cercospora mit zum Einsatz kommen.
In den Beständen sollten weiter die Schosserrüben entfernt werden.

Maiszünsler:

Mitte Juni hat der Zuflug von Maiszünslern in die Maisbestände begonnen. Die trocken-warme Witterung begünstigt den Zuflug. Die besten Ergebnisse werden bei einer chemischen Bekämpfung mit einer Behandlung zum Schlupf der Larven erreicht. Dies ist meist zum Schieben der Fahne der Fall. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird aufgrund der Befahrbarkeit, zumeist eher zu früh wie zu spät behandelt. Die ersten Eigelege wurden bereits gefunden. Aufgrund langjähriger Versuche sollte bei einer chemischen Behandlung bevorzugt das Mittel Coragen oder wirkstoffgleiche alternative Mittel aufgrund besserer Wirkungsgrade zum Einsatz kommen.

Düngeverordnung:

Eine Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht mit flüssigem Wirtschaftsdünger wie z. B. Gülle oder Gärrest ist zu einer Zweitfrucht oder Zwischenfrucht bei entsprechendem Bedarf zulässig. Weiter auch zu Winterraps oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Saat bis zum 01. Oktober. Beachten Sie auf unbestellten Flächen die Einarbeitungsfrist von maximal 1 Stunde. Aufgrund der hohen Temperaturen sollte, um gasförmige Verluste zu vermeiden, eine Einarbeitung unmittelbar erfolgen.

Pflege von Stilllegungsflächen erst nach dem 15. August

Aufgrund der Vorgaben von GLÖZ 6 und 8 ist eine Pflege von stillgelegten Flächen oder Flächen die aus der Erzeugung genommen sind, wie das Mulchen der Bestände, erst ab dem 16. August zulässig.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
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