12. November 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Düngeverordnung:

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam. Dadurch ist auch die Einteilung der Flächen in rote und gelbe Gebiete und die zusätzlichen Auflagen in den roten und gelben Gebieten aufgehoben. Die übrigen Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) bleiben jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die „üblichen“ Regelungen der Düngeverordnung. Alle Betriebe sind dennoch weiter angehalten, zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben weiterhin die erforderlichen Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umzusetzen!
Die Sperrfrist für Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest wurde um 14 Tage für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau mit einem Leguminosenanteil von unter 75 %, verschoben. Die Sperrfrist beginnt am 15. November und läuft bis einschließlich den 14. Februar. Eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest ist auf diesen Flächen wieder ab dem 15. Februar zulässig, aber nur soweit die Böden aufnahmefähig sind. Bei einer Düngung nach dem letzten Schnitt beträgt die zulässige Menge max. 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha. Die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren ist noch bis Ende November möglich. Jedoch nur, soweit die Flächen über den Winter durch Winterungen oder Zwischenfrüchte bewachsen sind und die Kulturen einen Bedarf haben.

Winterraps

Aufgrund der aktuell sehr milden Witterung sollte mit einer Behandlung von z.B. Kerb flo noch gewartet werden. Erst wenn die Temperaturen und Höchstwerten unter 10 °C fallen, sollte in Rapsbeständen gegen Gräser und Ausfallgetreide z. B Kerb flo oder vergleichbare Produkte eingesetzt werden. Nachfolgende Niederschläge sind für ein Einwaschen des Wirkstoffes in die Wurzelzone und damit für eine gute Wirkung wichtig.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.

Spritzenreinigung:

Sind die Pflanzenschutzbehandlungen abgeschlossen, sollte die Pflanzenschutzspritze fachmännisch gereinigt und eingewintert werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass Spritzbrühreste und Spülwasser von der Außen- oder Innen-Reinigung auf keinen Fall in Abwasserkanäle gelangen dürfen. Am besten erfolgt daher die Reinigung auf unbefestigten Flächen.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte übernächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
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