29. Oktober 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Düngeverordnung:
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam. Dadurch ist auch die Einteilung der Flächen in rote und gelbe Gebiete aufgehoben. Ebenso sind die zusätzlichen Auflagen in den roten und gelben Gebieten aufgehoben. Die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) bleiben jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die „üblichen“ Regelungen der Düngeverordnung. Alle Betriebe sind dennoch angehalten, zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben weiterhin die erforderlichen Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umzusetzen!
Die Sperrfrist für Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest wurde um 14 Tage für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau mit einem Leguminosenanteil von unter 75 %, verschoben. Die Sperrfrist beginnt am 15. November und läuft bis einschließlich den 14. Februar. Eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest ist auf diesen Flächen wieder ab dem 15. Februar zulässig, aber nur soweit die Böden aufnahmefähig sind. Bei einer Düngung nach dem letzten Schnitt beträgt die zulässige Menge max. 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha. Die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren ist noch bis Ende November möglich. Jedoch nur, soweit die Flächen über den Winter durch Winterungen oder Zwischenfrüchte bewachsen sind und die Kulturen einen Bedarf haben.
Die Sperrfrist für Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest wurde um 14 Tage für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau mit einem Leguminosenanteil von unter 75 %, verschoben. Die Sperrfrist beginnt am 15. November und läuft bis einschließlich den 14. Februar. Eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest ist auf diesen Flächen wieder ab dem 15. Februar zulässig, aber nur soweit die Böden aufnahmefähig sind. Bei einer Düngung nach dem letzten Schnitt beträgt die zulässige Menge max. 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je ha. Die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren ist noch bis Ende November möglich. Jedoch nur, soweit die Flächen über den Winter durch Winterungen oder Zwischenfrüchte bewachsen sind und die Kulturen einen Bedarf haben.
Herbizidmaßnahmen Wintergetreide:
Durch die Niederschläge ist bestelltes Wintergetreide gut aufgelaufen. Bei stärkerem Gräserdruck ist für eine gute Wirkung ein frühzeitiger Einsatz bodenwirksamer Mittel sowie eine gute Bodenfeuchte oder nachfolgende Niederschläge und ein feinkrümeliges Saatbett wichtig. Soweit die Flächen befahrbar sind, kann eine Behandlung gegen Ackerfuchsschwanz oder Windhalm erfolgen. Trotz dem Wegfall der Zulassung für den Wirkstoff Flufenacet, können Mittel wie z. B. Herold, Malibu, Boxer mit Cadou und die Kombinationen Mateno Duo mit Cadou und andere Mittel im Rahmen der Aufbrauchfrist noch in diesem Jahr sowie voraussichtlich auch noch im nächsten Jahr eingesetzt werden. Ansonsten stehen z. B. Stomp und Boxer oder Stomp mit Lentipur sowie Trinity und Boxer als Mischungen zu Verfügung. Achten Sie bei der Anwendung von hohen Aufwandmengen auf mögliche Schädigungen der Kultur. Gerade bei stärkerem Gräserdruck sind jedoch Herbstbehandlungen zu empfehlen.
Bei früh gesäten Beständen ist aufgrund der gemeldeten milden Witterung auf Blattlausbesatz zu achten. Kontrollieren Sie Ihre frühen Saaten ab dem 2 bis 3-Blatt-Stadium.
Bei früh gesäten Beständen ist aufgrund der gemeldeten milden Witterung auf Blattlausbesatz zu achten. Kontrollieren Sie Ihre frühen Saaten ab dem 2 bis 3-Blatt-Stadium.
Winterraps:
Beim Rapserdfloh war der Zuflug uneinheitlich. Beim schwarzen Kohltriebrüssler wurde vereinzelt bei milder Witterung Zuflug festgestellt.
Bitte beachten Sie, dass beim Herbizide-Einsatz von Belkar und Synero bzw. La Diva zur Unkraut-bekämpfung im Herbst z. B. kein Caramba oder Carax als Wachstumsregler eingesetzt werden darf.
Bitte beachten Sie, dass beim Herbizide-Einsatz von Belkar und Synero bzw. La Diva zur Unkraut-bekämpfung im Herbst z. B. kein Caramba oder Carax als Wachstumsregler eingesetzt werden darf.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.
Ansprechpartner
Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de
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