Mittwoch, 5. Februar 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Agrarumweltmaßnahmen:

Die Antragstellung für das Kulturlandschaftsprogramm endet zum 27. Februar. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich Online über i-balis.

Online-Information zum Anbauplaner

Am Dienstag, 18.02., findet um 19 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum i-Balis Anbauplaner statt. Einladungen werden an die Betriebe über E-Mail und das Erzeugerringrundschreiben versendet. Der Online-Zugang findet sich auch auf der Homepage des AELF Kitzingen-Würzburg.

Düngeverordnung:

Für das Düngejahr 2024/2025 stehen die Berechnungsprogramme der LfL zur Verfügung. Mit den Programmen besteht die Möglichkeit die Jahreszusammenfassung für das Düngejahr 2023/2024 abzuschließen und eine Düngebedarfsermittlung für das neue Düngejahr zu erstellen. Vor einer Düngung muss immer eine Düngebedarfsermittlung vorhanden sein.

Bei flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest ist eine Düngung zu Kulturen mit Bedarf wie z. B. Wintergetreide frühestens seit dem 01. Februar zulässig. Jedoch nur, soweit der Boden aufnahmefähig ist, das heißt nicht wassergesättigt, nicht schneebedeckt oder nicht ganztägig gefroren. Eine Ausbringung bei Wechselfrösten ist zulässig, soweit der Boden am Tag vollständig bis auf 20 cm Tiefe auftaut. Dies wurde in den letzten Tagen bei ganztägigem Nebel oder Hochnebel oft nicht erreicht. Bei Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau ist aufgrund der Sperrfristverschiebung im Herbst 2024 eine Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest aber erst ab dem 15. Februar erlaubt. Beachten Sie hierbei die Auflage, dass ab 2025 auch auf Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau eine Ausbringung zumeist bodennah ausgebracht werden muss. Ausnahmen gibt hierbei z. B. bei kleinen Betrieben bis
15 ha, bei Rindergülle bis 4,6 % TS oder bei Steilflächen und Kleinstflächen.

Eine Ausbringung von Stallmist ist auf nicht roten Flächen seit dem 16. Januar und auf roten Flächen seit dem 01. Februar möglich. Aber ebenso nur, soweit die Flächen aufnahmefähig sind.
Auf unbestellten Ackerflächen beträgt die Einarbeitungspflicht bei flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest ab 2025 nur noch max. eine Stunde.

Stoffstrombilanz:

Für die Stoffstrombilanz ist eine Änderung oder Aufhebung der Rechtsgrundlagen angekündigt. Da diese noch aussteht, wird die Pflicht zur Berechnung in Bayern für alle Betriebe, die bisher noch KEINE Stoffstrombilanz rechnen mussten, auch für das Kalenderjahr 2024 bzw. für das Wirtschaftsjahr 2023/24 ausgesetzt. Betriebe, die bereits in den Vorjahren zu einer Berechnung verpflichtet waren, müssen weiter eine Stoffstrombilanz rechnen.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de