Mittwoch, 24. Juli 2024
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Zuckerrüben

Im Rahmen vom Blattkrankheiten-Monitoring wird aktuell in unserer Region in den Hauptan-baugebieten die bis 31. Juli gültige Schadschwelle von 5 % befallener Blätter, hauptsächlich mit Cercospora, meist deutlich überschritten. Viele Bestände wurden bereits behandelt. Zum Teil wird in diesem Jahr auch bereits Rübenrost in einigen Beständen gefunden. Die Schadschwelle für eine Zweitbehandlung liegt bis 15. August bei 15 % befallenen Blätter. Eine Zeitbehandlung ist frühestens 2 Wochen nach der Erstbehandlung, bei Überschreiten der Schadschwelle, nötig. Gegen die Blattkrankheiten sollte bevorzugt z. B. Propulse, Diadem oder Panorama aufgrund der stärksten Wirkung eingesetzt werden. Bei Zweitbehandlungen sollte auf einem Wirkstoffwechsel zum Schutz der Wirkstoffe geachtet werden. Zwischenzeitlich haben einige Kupferpräparate eine Notfallzulassung erhalten. Diese sollten in den zentralen Lagen als Resistenzbaustein gegen Cercospora mit zum Einsatz kommen. Auch die Schilfglasflügelzikaden sind fast überall in den Beständen zu finden. Eine chemische Bekämpfung ist aktuell wegen fehlender Wirksamkeit der vorhandenen Mittel nicht möglich. Weiter werden in den Beständen auch Raupen und Frasschäden an den Blättern der Gamma-Eule gefunden.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.

Düngeverordnung:

Auf nicht roten Flächen ist nach der Ernte der Hauptfrucht eine Düngung mit flüssigem Wirtschaftsdünger wie z. B. Gülle oder Gärrest, zu Zwischenfrüchten mit einem Leguminosenanteil von unter 75 %, zu Winterraps oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht zulässig. Die Menge an z. B. Gülle, Jauche oder Gärrest ist auf 60 kg Gesamtstickstoff/ha bzw. auf 30 kg Ammoniumstickstoff/ha begrenzt. Eine Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf unbestellten Flächen oder Grünland ist 2024 weiterhin breitflächig möglich. Beachten Sie aber auf unbestellten Ackerflächen die Einarbeitungsfrist von maximal 4 Stunden. Aufgrund der hohen Temperaturen sollte, um gasförmige Verluste zu vermeiden, eine Einarbeitung unmittelbar erfolgen.
Auf roten Flächen ist eine Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht nur zu einer Zweitfrucht oder Zwischenfrucht zur Futternutzung in diesem Jahr, bei entsprechendem Bedarf zulässig.
Weiter auch zu Winterraps, soweit der verfügbare N-Gehalt im Boden unter 45 kg/ha liegt. Daher muss bei Winterraps zur Ernte 2025 der Nachweis zum N-Gehalt im Boden über eine
N-Bodenuntersuchung oder über die Simulation im Programm DBE-Online erfolgen. Es reicht hierbei eine N-Bodenuntersuchung eines Getreideschlages für alle Schläge mit der Vorfrucht Getreide, weil diese als eine Bewirtschaftungseinheit gesehen werden.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
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