22. April 2026
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Krankheitsmonitoring Getreide

Die Wintergerste ist zwischen den Stadien 32 und 37. In den Beständen ist der Krankheitsdruck überwiegend gering. Zumeist wird in den Beständen etwas Mehltau und Rhynchosporium-Blattflecken gefunden. Auf einem Standort wird jedoch die Schadschwelle bei Mehltau deutlich überschritten. Bei einer anderen Sorte ist Netzfleckenbefall über der Schadschwelle vorhanden. Bei den meisten Beständen sind Netzflecken nicht oder nur in sehr geringem Umfang zu finden. Bei Überschreiten der Schadschwellen können Behandlungen ggf. in Verbindung mit Wachstumsregler sinnvoll sein. In weit entwickelten unbehandelten Beständen kann bei stärkeren Krankheitsdruck ab Stadium 39 bereits eine Abschlussbehandlung erfolgen. Der Weizen ist im Schossen. Der Krankheitsdruck ist insgesamt gering. Vereinzelt wird geringer Befall mit Septoria tritici oder Mehltau gefunden. Schadschwellen werden nicht erreicht.

Warndienst Rapsschädlinge

Der Raps ist in der Blüte. Die Schadschwelle für den Kohlschotenrüssler liegt bei einem Käfer pro Pflanze. Zum Teil wird aus der Praxis von stärkerem Befall über der Schadschwelle berichtet. Fungizidbehandlungen in die Blüte sind i. d. R. nur in dichten Fruchtfolgen oder bei länger feuchter Witterung notwendig.

Wachstumsreglereinsatz

In üppigen Weizenbeständen oder bei ausreichender Wasserversorgung können ab dem Schossen, bei warmer Witterung, Mittel wie z. B. Moddus, Countdown NT oder Prodax zum Einsatz kommen. Je nach Zulassung der Mittel sind teilweise auch Mischungen mit CCC möglich. In Wintergersten sind Behandlungen mit z. B. Moddus oder Cerone bzw. Camposan Top bis Stadium Grannenspitzen abzuschließen.

Unkrautbekämpfung Sommergerste:

Die Sommergerste ist überwiegend Mitte Bestockung. Eine Unkrautbekämpfung sollte, soweit notwendig, in den nächsten Tagen durchgeführt werden.

Unkrautbekämpfung Zuckerrüben:

Die zweite NAK-Behandlung steht 10 – 14 Tage nach der Erstbehandlung an. Bei ersten Beständen ist eine Zweitbehandlung bereits erfolgt. Aufgrund der aktuellen Nachtfröste sollte mit der Folgebehandlung ggf. noch gewartet werden. Werden Unkräuter ggf. durch eine Erstbehandlung nicht ausreichend bekämpft, sollte eine Zweitbehandlung entsprechend früher, bereits nach ca. 7 Tagen, erfolgen.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
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