25. Juni 2026
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Zuckerrüben - Schilfglasflügelzikade:

Durch die hohen Temperaturen der letzten Tage, hat sich in vielen Gebieten der Zuflug der Schilfglasflügelzikade nochmals verstärkt. In den meisten Gebieten sind bereits zwei Behandlungen erfolgt. Eine Folgebehandlung sollte 10 – 12 Tage nach einer Erst oder Zweitbehandlung erfolgen. Es folgt kein weiterer Aufruf. Im Rahmen der Notfallzulassungen sind in den sogenannten Hot-Spot-Regionen bis zu drei Behandlungen empfohlen. Aufgrund des gestiegenen Zuflugs der Zikaden sollte eine dritte Behandlung durchgeführt werden. Durch die hohen Temperaturen sind aktuell Behandlungen in den frühen Morgenstunden zu bevorzugen. Beachten Sie hierbei die Anwendungshäufigkeit, Auflagen und Zulassung der jeweiligen Mittel.

Maiszünsler:

In warmen Lagen hat Mitte Juni der Zuflug von Maiszünslern in die Maisbestände begonnen. Die heißen Tage begünstigen den Zuflug. Mit Flugbeginn sollte auf Flächen, auf denen zweimal eine biologische Bekämpfung des Maiszünslers durch Schlupfwespen erfolgen soll, bereits die erste Ausbringung durchgeführt werden. Eine zweite Ausbringung von Schlupfwespen sollte dann zum Flughöhepunkt ca. 10 bis 14 Tage später erfolgen. Für eine chemische Bekämpfung ist es aktuell noch zu früh. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird zumeist eher zu früh wie zu spät behandelt. Die besten Ergebnisse werden bei einer chemischen Bekämpfung mit einer Behandlung zum Schlupf der Larven erreicht. Dies ist meist zum Schieben der Fahne der Fall. Aufgrund langjähriger Versuche sollte bei einer chemischen Behandlung bevorzugt das Mittel Coragen oder wirkstoffgleiche alternative Mittel aufgrund besserer Wirkungsgrade zum Einsatz kommen.

Behandlung leerer Getreideläger

Vor einer Lagerraumbehandlung ist eine ordentliche Grundreinigung des Lagers durchzuführen. Als Mittel stehen z. B. K-Obiol EC 25 sowie weitere wirkstoffgleiche Mittel oder Talisma EC zur Behandlung in leeren Getreidelägern zur Verfügung.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.

Pflege von Stilllegungsflächen erst nach dem 15. August

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vorgaben von GLÖZ 6 und 8, eine Pflege von stillgelegten Flächen oder Flächen die aus der Erzeugung genommen sind, wie das mulchen der Bestände, erst ab dem 16. August zulässig ist.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
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