17. September 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Online-Veranstaltungen zum Anbauplaner
Zur Nutzung des Anbauplaners über iBalis finden zwei Online-Veranstaltungen statt:
Am Mittwoch, den 17.09. um 19.30 Uhr und
am Mittwoch, den 24.09. um 15 Uhr
Den Zugangslink zur Online-Veranstaltung wurde per Mail versendet und ist auf unserer Webseite zu finden.
Am Mittwoch, den 17.09. um 19.30 Uhr und
am Mittwoch, den 24.09. um 15 Uhr
Den Zugangslink zur Online-Veranstaltung wurde per Mail versendet und ist auf unserer Webseite zu finden.
Winterraps:
Die Bestände sind zumeist zwischen dem 2. und 4. Laubblatt. Je nach Standort war der Auflauf nicht überall gleichmäßig. Zur Unkrautbekämpfung im reinen Nachauflauf steht ab dem Zweiblattstadium des Rapses mit der Mischung von Belkar und Synero bzw. mit der Fertigformulierung LaDiva eine relativ breit wirksame Lösung zur Verfügung. Bei der Anwendung muss bei allen Rapspflanzen das zweite Laubblatt entwickelt sein. Beachten Sie die Einschränkungen bei den möglichen Mischungspartnern. Weiter stehen zur Unkrautbehandlung bzw. Nachbehandlung noch z. B. Runway oder Effigo zur Verfügung. Zur Gräserbehandlung stehen die bekannten Gräsermittel wie z. B. Agil-S, Focus Ultra, Fusilade Max u. a. zur Verfügung. Besonders nach den Niederschlägen muss bei grobem Saatbett auf Schneckenfras geachtet werden. Für die Kontrolle vom Rapserdfloh stellen Sie bitte Ihre Gelbschalen auf und achten Sie auf Frasschäden. Vereinzelt sind Frasschäden von Erdflöhen und Schnecken zu finden.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Düngeverordnung:
Sperrfristverschiebung für Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau wie Kleegras.
Auf roten und NICHT roten Flächen wird die Sperrfrist jeweils um 14 Tage für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau verschoben. Die Sperrfrist beginnt auf roten Flächen am 15. Oktober und endet am 14. Februar. Auf NICHT roten Flächen beginnt die Sperrfrist am 15. November und endet am 14. Februar. Eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest ist hier wieder ab dem 15. Februar zulässig, soweit die Böden aufnahmefähig sind.
Nur auf NICHT roten Flächen kann zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Saat bis zum
1. Oktober noch eine organische Düngung mit Einarbeitung erfolgen. Beachten Sie auf unbestellten Ackerflächen die Einarbeitungsfrist von maximal einer Stunde. Bei bereits bestellten und bisher noch nicht gedüngten Kulturen wie Zwischenfrüchten oder Winterraps, soweit eine flüssige organische Düngung zulässig ist, muss die Ausbringung von Gülle oder flüssigen Gärrest bodennah mit z. B. Schleppschlauch oder Schleppschuh erfolgen, soweit keine der möglichen Ausnahmen greift.
Auf roten und NICHT roten Flächen wird die Sperrfrist jeweils um 14 Tage für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau verschoben. Die Sperrfrist beginnt auf roten Flächen am 15. Oktober und endet am 14. Februar. Auf NICHT roten Flächen beginnt die Sperrfrist am 15. November und endet am 14. Februar. Eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff wie z. B. Gülle oder Gärrest ist hier wieder ab dem 15. Februar zulässig, soweit die Böden aufnahmefähig sind.
Nur auf NICHT roten Flächen kann zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Saat bis zum
1. Oktober noch eine organische Düngung mit Einarbeitung erfolgen. Beachten Sie auf unbestellten Ackerflächen die Einarbeitungsfrist von maximal einer Stunde. Bei bereits bestellten und bisher noch nicht gedüngten Kulturen wie Zwischenfrüchten oder Winterraps, soweit eine flüssige organische Düngung zulässig ist, muss die Ausbringung von Gülle oder flüssigen Gärrest bodennah mit z. B. Schleppschlauch oder Schleppschuh erfolgen, soweit keine der möglichen Ausnahmen greift.
Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.
Ansprechpartner
Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de
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97318 Kitzingen
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