Mittwoch, 5. Februar 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Agrarumweltmaßnahmen:
Online-Information zum Anbauplaner
Düngeverordnung:
Bei flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest ist eine Düngung zu Kulturen mit Bedarf wie z. B. Wintergetreide frühestens seit dem 01. Februar zulässig. Jedoch nur, soweit der Boden aufnahmefähig ist, das heißt nicht wassergesättigt, nicht schneebedeckt oder nicht ganztägig gefroren. Eine Ausbringung bei Wechselfrösten ist zulässig, soweit der Boden am Tag vollständig bis auf 20 cm Tiefe auftaut. Dies wurde in den letzten Tagen bei ganztägigem Nebel oder Hochnebel oft nicht erreicht. Bei Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau ist aufgrund der Sperrfristverschiebung im Herbst 2024 eine Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest aber erst ab dem 15. Februar erlaubt. Beachten Sie hierbei die Auflage, dass ab 2025 auch auf Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau eine Ausbringung zumeist bodennah ausgebracht werden muss. Ausnahmen gibt hierbei z. B. bei kleinen Betrieben bis
15 ha, bei Rindergülle bis 4,6 % TS oder bei Steilflächen und Kleinstflächen.
Eine Ausbringung von Stallmist ist auf nicht roten Flächen seit dem 16. Januar und auf roten Flächen seit dem 01. Februar möglich. Aber ebenso nur, soweit die Flächen aufnahmefähig sind.
Auf unbestellten Ackerflächen beträgt die Einarbeitungspflicht bei flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest ab 2025 nur noch max. eine Stunde.
Stoffstrombilanz:
Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.
Ansprechpartner
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