Waldbesitzer

Mit der Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder leisten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einen unschätzbaren Beitrag, für Natur, Wirtschaft und kulturelle Identität in Bayern.
Waldbesitzer zu Themen wie finanzielle Förderung und Waldschutz, oder Aufforstungen zu beraten, ist eine zentrale Aufgabe der Försterinnen und Förster im Amtsgebiet. In unserem Amtsbereich bewirtschaften private Waldbesitzende 25 Prozent der Waldfläche.
Meldungen
Fortbildungsreihe für Waldbesitzende
Bildungsprogramm Wald 2023

Antworten auf zahlreiche Fragen, die Waldbesitzende bewegen, gibt das neue Fortbildungsprogramm Wald (BiWa), das am 15. Februar 2023 startet. Mit dieser Fortbildungsreihe wird den Teilnehmenden Erfahrungen und Fachwissen vermittelt, um selbständig Entscheidungen für den Wald treffen zu können. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Mehr
Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
Grundkurs Motorsäge und Waldarbeit

Der Holzeinschlag zählt nach wie vor zu den gefährlichsten Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Schwere, oder gar tödliche Unfälle sind der traurige Beweis dafür. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg veranstaltet deshalb Motorsägen- und Waldarbeitskurse für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Mehr
Waldschutz
Informationen zum Borkenkäfer und zur Bekämpfung

Woran erkennen Sie frischen Käferbefall? Wann muss aufgearbeitet werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet diese Seite nicht nur anhand von Texten und Bildern, sondern auch mit Videos. Darüber hinaus sind für Sie die wichtigste Fakten zur Förderung im Rahmen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung zusammengefasst. Mehr
Schwerpunkte
Waldumbauoffensive
Musterbestände zum Waldumbau

Unsere Wälder stehen durch den Klimawandel vor großen Herausforderungen. Wir wollen sie fit machen für die Zukunft! Beispiele für erfolgreichen Waldumbau gibt es hier. Mehr
Erstaufforstungen, Kurzumtriebsplantagen, Christbaumkulturen

Sie möchten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche oder Brache aufforsten? Nach Art. 16 Abs. 1 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) bedarf die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke durch Pflanzung oder Saat von Waldbäumen der Erlaubnis. Dies gilt auch für Christbaum-, Schmuckreisig- und Kurzumtriebskulturen (Energiewald). Mehr
Zusammenarbeit mit Forstbetriebsgemeinschaften
Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

In Unterfranken gibt des derzeit 24 Forstbetriebsgemeinschaften, die als Selbsthilfeeinrichtungen die Mitglieder bei der Bewirtschaftung ihres Waldes unterstützen.
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Breites Angebot an Förderprogrammen
Finanzielle Förderung für Waldbesitzer

© Jan Böhm
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit der Förderung aus staatlichen Finanzmitteln. Ziel ist der Aufbau zukunftsfähiger, stabiler und gesunder Waldbestände. Welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier.