Investitionsförderung für Gartenbau und Sonderkulturen

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Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über (investive) Förderprogramme für Gartenbau- und Sonderkultur-Betriebe in Bayern.

Die Abteilung Gartenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kitzingen-Würzburg berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen.

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)

Teil A - Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Das AFP fördert künftig nur noch Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit Tierhaltung.
Teil B Diversifizierungsförderung (DIV)
Die DIV fördert Investitionen, um zusätzliche Einkommensquellen u.a. in der Direktvermarktung (auch Nicht-Anhang-1- Produkte werden hierin verkauft) zu schaffen.

Folgende Investitionen sind beispielsweise förderfähig:

  • Verkaufsgewächshäuser mit erforderlichen Parkplätzen
  • Hofläden
  • Ladeneinrichtungen
  • Verkaufsraumbeleuchtungen
  • Energieschirme für Verkaufsgewächshäuser
  • Investitionen für "Urlaub auf dem Bauernhof"

Bundesprogramm Energieeffizienz (BPE)

Das Bundesprogramm Energieeffizienz ist ein Förderprogramm für die Landwirtschaft und den Gartenbau, das Energieeinsparmaßnahmen unterstützen soll.

In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:

  • Neubau/Modernisierung von Gewächshäusern, die der Produktion dienen
  • Energieberatungen
  • Energieeffizienztische (dies sind spezielle Fortbildungsveranstaltungen)

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Grundsätzlich fördert das BaySL Investitionen zur Vermeidung von Unwetter- und Insektenschäden sowie Wasserbevorratung sowie der Frostprävention.

In der Regel sind beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:

  • Bauten und technische Einrichtungen zur Wasserbevorratung für Bewässerung und Frostschutz
  • Überdachungen: Hagelschutznetze, Regenschutzfolien, Kirschessigfliegenabwehr
  • Frostprävention: mobile und stationäre Heißluftgeräte, Anlagen zur Frostschutzberegnung
  • Hackgeräte in Pflanzstreifen in Dauerkulturen des Gartenbaus (z. B. Obstbau, Baumschule, Christbaumkultur, Spargel)

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft digital (BaySL digital)

Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:

  • gelistete Software (Kassensysteme, Klimacomputer) noch bis 31.12.2021.
  • Technologien zur organischen und mineralischen Düngung (Sensorsysteme zur Bestimmung der Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen, ...)
  • digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik
  • Digitale Steuerungstechnik und Sensorsysteme (jeweils einschließlich der zur Erreichung des Zuwendungszwecks betriebsnotwendigen Zusatzkomponenten) zur Analyse und Steuerung und damit zur Effizienzsteigerung der Wasserversorgung von Kulturpflanzen im Freilandanbau; Bewässerungssteuerungen in Zusammenhang mit Großflächenregnern (z.B. Bewässerungskanonen) sind nicht zuwendungsfähig.

Marktstrukturförderung

Die Marktstrukturförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft stärken.
Fördergegenstände:

Speziell für gartenbauliche Betriebe, die über einen Erzeugerzusammenschluss Rohware verarbeiten und vermarkten. Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zur Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher/gartenbaulicher Erzeugnisse, speziell Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechten Aufbereitung und Vermarktung von pflanzlichen Erzeugnissen.

Förderprogramme für Streuobst in Bayern

Streuobstwiesen sind ein altes Kulturgut. Sie haben jedoch mit dem Aufschwung der industriellen Obsterzeugung an Bedeutung verloren und sind durch die Intensivierung der Grünlandwirtschaft, Flurbereinigungsmaßnahmen und zunehmende Verbauung immer mehr zurückgedrängt worden. Streuobstwiesen sind jedoch enorm wertvoll, sowohl für die eigene Versorgung mit frischen Früchten und zur Verarbeitung zu verschiedenen Säften als auch für die Natur. Für viele ist es nachhaltig und wertvoll, den Erhalt und die Neuanlage von Streuobstwiesen zu fördern.

Förderung zur Erhaltung von Streuobstbeständen und Streuobstwiesen:

  • KULAP (Kulturlandschaftsprogramm)
  • VNP (Vertragsnaturschutzprogramm)

Förderung von Neuanlagen von Streuobstbeständen:

  • Nach der Bayerischen Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
  • Nach den Maßnahmen zur Biotopverbesserung des Landesjagdverbandes Bayern
  • Aktion "Mehr Grün durch ländliche Entwicklung"

Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst:

  • Aktion Streuobst
  • EU-Schulprogramm