Walzfrist der Grünlandflächen
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Die Walzfrist der Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung erneut verlängert.
In welchen Landkreisen die Walzfrist verlängert wurde, ist der Allgemeinverfügung der jeweiligen Regierung zu entnehmen. Die Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden bleibt davon unberührt.