10. September 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen
Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.
Rat zur Saat 2025:
Die Versammlungen „Rat zur Saat“ finden noch zu folgenden Terminen statt:
Am Donnerstag, den 11.09. in Gelchsheim in der Deutschherrenhalle.
Beginn um 19 Uhr.
Am Montag, den 15.09. in Schwarzenau im Haus der Gemeinschaft.
Beginn um 19.30 Uhr.
Weiter noch Online am Dienstag, den 16.09. um 19.00 Uhr.
Am Donnerstag, den 11.09. in Gelchsheim in der Deutschherrenhalle.
Beginn um 19 Uhr.
Am Montag, den 15.09. in Schwarzenau im Haus der Gemeinschaft.
Beginn um 19.30 Uhr.
Weiter noch Online am Dienstag, den 16.09. um 19.00 Uhr.
Winterraps:
Durch die günstige Witterung ist der Raps zumeist zügig aufgelaufen. Die aktuell feuchte Witterung begünstigt eine Unkrautbekämpfung im frühen Nachauflauf z. B. mit Butisan Gold und Butisan Kombi oder Fuego Top. Bei späterem Einsatz lässt allerdings die Wirkungssicherheit nach. Hier kann z. B. durch den Einsatz oder die Zumischung von Runway eine Wirkungsverbesserung erreicht werden. Zur Unkrautbekämpfung im reinen Nachauflauf steht ab dem Zweiblattstadium des Rapses mit der Mischung von Belkar und Synero bzw. mit der Fertigformulierung LaDiva eine relativ breit wirksame Lösung zur Verfügung. Bei der Anwendung muss bei allen Rapspflanzen das zweite Laubblatt entwickelt sein. Beachten Sie die die Einschränkungen bei den möglichen Mischungspartnern. Für die spätere Anwendung stehen auch blattaktive alternativen für den späteren Nachauflauf zur Verfügung. Zur Gräserbehandlung stehen die bekannten Gräsermittel wie z. B. Agil-S, Focus Ultra, Fusilade Max u. a. zur Verfügung. Für eine Behandlung von Ausfallgetreide sollte dieses mindestens zwei voll entwickelten Blätter haben. Besonders nach den Niederschlägen muss bei grobem Saatbett auf Schneckenfras geachtet werden. Für die Kontrolle vom Rapserdfloh stellen Sie bitte Ihre Gelbschalen auf und achten Sie auf Frasschäden. Bislang war der Zuflug eher schwach. Vereinzelt sind jedoch Frasschäden von Erdflöhen und Schnecken zu finden.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.
Düngeverordnung:
Nur auf NICHT roten Flächen kann zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Saat bis zum 1. Oktober noch eine organische Düngung mit Einarbeitung erfolgen. Beachten Sie auf unbestellten Ackerflächen die Einarbeitungsfrist von maximal einer Stunde. Bei bereits bestellten und bisher noch nicht gedüngten Kulturen wie Zwischenfrüchten oder Winterraps, soweit eine flüssige organische Düngung zulässig ist, muss die Ausbringung von Gülle oder flüssigen Gärrest bodennah mit z. B. Schleppschlauch oder Schleppschuh erfolgen.
Ansprechpartner
Thomas Karl
AELF Kitzingen-Würzburg
Mainbernheimer Straße 103
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 3009-1221
Mobil: +49 173 8637483
Fax: 09321 3009-1011
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de
AELF Kitzingen-Würzburg
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