30. Juli 2025
Aktuelle Pflanzenbauhinweise im Landkreis Kitzingen

Unsere regionale Anlaufberatung für den Pflanzenbau gibt Ihnen regelmäßig aktuelle Hinweise für das Anbaugebiet rund um Kitzingen.

Zuckerrüben - Krankheitsmonitoring

Auf den Monitoringflächen ist überall Befall mit Cercospora zu finden. Auf den meisten Flächen wird die Schadschwelle bereits deutlich überschritten. Viele Bestände wurden bereits behandelt. Die Schadschwelle liegt ab 1. August oder bei einer Zweitbehandlung bei
15 % befallener Blätter. Eine Folgebehandlung sollte nach ca. 2 Wochen bis max. 3 Wochen, bei Überschreiten der Schadschwelle, erfolgen. In den Hauptanbaugebieten wird die Schwelle für eine Zweitbehandlung bereits häufig überschritten. Gegen die Blattkrankheiten sollte bevorzugt z. B. Propulse, Diadem oder Panorama aufgrund der stärksten Wirkung gegen Cercospora eingesetzt werden. In den zentralen Anbaugebieten sollten Kupferpräparate mit einer Notfallzulassung als Resistenzbaustein gegen Cercospora mit zum Einsatz kommen. Bei Zweitbehandlungen sollte auf einen Wirkstoffwechsel zum Schutz der Wirksamkeit der Wirkstoffe geachtet werden.
Beachten Sie immer die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel.

Zwischenfruchtsaat:

Beerntete Flächen können für den Anbau von Zweit- oder Zwischenfrüchten genutzt werden. Zur Futternutzung werden bis Anfang August Weidelgras – Alexandrinerklee - Mischungen oder großkörnige Leguminosengemenge empfohlen. Auch Sommergetreide zur GPS-Nutzung im Herbst wäre möglich.

Düngeverordnung:

Auf nicht roten Flächen ist nach der Ernte der Hauptfrucht eine Düngung mit flüssigem Wirtschaftsdünger wie z. B. Gülle oder Gärrest, zu Zwischenfrüchten mit einem Leguminosenanteil von unter 75 %, zu Winterraps oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht zulässig. Die Menge an z. B. Gülle, Jauche oder Gärrest ist auf 60 kg Gesamtstickstoff/ha bzw. auf 30 kg Ammoniumstickstoff/ha begrenzt. Eine Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf unbestellten Ackerflächen ist weiterhin breitflächig möglich. Beachten Sie aber auf unbestellten Ackerflächen die seit 2025 gültige Einarbeitungsfrist von maximal einer Stunde.
Auf roten Flächen ist eine Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht mit flüssigem Wirtschaftsdünger wie z. B. Gülle oder Gärrest nur zu einer Zweitfrucht oder Zwischenfrucht zur Futternutzung im Herbst für Tiere ohne Biogas, bei entsprechendem Bedarf zulässig. Weiter auch zu Winterraps, soweit der verfügbare N-Gehalt im Boden unter 45 kg/ha liegt. Bei Winterraps zur Ernte 2026 muss der Nachweis zum N-Gehalt im Boden entweder über eine N-Bodenuntersuchung oder über die Simulation im Programm DBE-Online erfolgen. Es reicht hierbei eine N-Bodenuntersuchung eines Getreideschlages für alle Schläge mit der Vorfrucht Getreide, weil diese als eine Bewirtschaftungseinheit gesehen werden.
Eine Ausbringung von Stallmist von Huf und Klauentieren oder Kompost zu Zwischenfrüchten mit Bedarf ist auf roten Flächen bis zu einer N-Gesamtmenge von 120 kg/ha möglich.

Die nächste Durchsage folgt bis Mitte nächster Woche.

Ansprechpartner

Thomas Karl
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