Walzfrist der Grünlandflächen

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Die Walzfrist der Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.
Es ist verboten, Grünlandflächen nach diesen Terminen bis zum ersten Schnitt 2023 zu walzen. Die Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden bleibt davon unberührt.
Landkreise mit Walzfristverlängerung außerhalb der Wiesenbrütergebiete