Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken

Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.

Winterraps: Schädlingskontrollen

Durch die kühle Witterung ist die Käferaktivität aktuell sehr gering. Mit einsetzender Wärme dürfte der Zuflug wieder ansteigen.
Der Winterraps geht an ersten Standorten in die Blüte über. Mit Blühbeginn (ab BBCH 60) macht der Rapsglanzkäfer keinen Schaden mehr, da er direkt an die Pollen kommt. Behandlungen dagegen werden somit überflüssig und sind zu vermeiden.
In der Blühphase muss der Zuflug der Schotenschädlinge Kohlschotenmücke und Kohlschotenrüssler kontrolliert werden. Da allerdings die Bonitur der Mücke sich in der Praxis äußerst schwierig gestaltet und die Schadschwelle von 1 Mücke pro Pflanze in der Praxis eher selten erreicht wird, ist es sinnvoller sich am Kohlschotenrüssler zu orientieren. Die erarbeitete Schadschwelle liegt hier bei 1 Käfer / Pflanze im Durchschnitt über den Schlag verteilt.

Übersicht zur Bienengefährlichkeit in Tankmischungen von Insektiziden und Fungiziden in Winterraps 2024 (PDF) - LfL Externer Link

Hinweise zu Insektiziden im Rapsanbau finden Sie im VBH "Integrierter Pflanzenbau 2023" auf S. 361 ff.

Beachten Sie neben den genannten Kriterien auch die jeweils maximal zugelassenen Anwendungen während der Vegetationsperiode der einzelnen Produkte. Herbstbehandlungen sind hier mit zu berücksichtigen.

Pflanzenschutz in Zuckerrüben

Die Unkrautbekämpfung erfolgt im Zuckerrübenanbau grundsätzlich mit gezielten Behandlungen im frühen Nachauflaufverfahren. Ausnahmen hiervon können gewisse Bodenherbizide sein. Der richtige Nachauflauftermin im Keimblattstadium der Unkräuter ist mit den jetzt eingeschränkteren blattaktiven Wirkstoffen wichtiger denn je! Auch sollten Sie bei Bedarf die Möglichkeiten einer mechanischen Bekämpfung vor der Saat im Rahmen der Saatbettbereitung oder den Einsatz eines Totalherbizides vor der Saat bei verunkrauteten Flächen nutzen. Hier sind die Einschränkungen für Glyphosat zu beachten.
Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen in Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.

Unkrautkontrolle im Nachauflauf:

  1. NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
  2. NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
  3. NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).

Um möglichst gute Wirkungen zu erzielen, ist neben den Applikationsbedingungen auch die Applikationstechnik gefragt. Für gute Wirkungen ist möglichst kleintropfig zu spritzen, um die Unkräuter gut zu benetzen. Daher spielen Düsenwahl, Druck und Wassermenge eine wichtige Rolle. Abdrift ist möglichst zu minimieren und in den Auflagen geregelt, siehe Versuchsberichtsheft 2023 ab Seite 221 ff. Daher ist hier immer ein Kompromiss zwischen Tropfengröße und Abdriftminderung einzugehen. In den Morgenstunden ist die Abdrift in der Regel niedriger als in den Abendstunden.

Ausfallgetreide- und Gräserbekämpfung:

Der Einsatz von mehr als drei Mischpartnern wird grundsätzlich nicht empfohlen. Gräser- und Unkrautbekämpfung sollten bei geringer Wachsschicht separat erfolgen, um Verträglichkeitsprobleme auszuschließen. Bei einer erforderlichen Gräser- oder Distelbekämpfung ist ein Spritzabstand von 3-5 Tagen zu NAK-Behandlungen einzuhalten (Teilflächenbehandlung). Informationen zu zugelassenen Graminiziden im Rübenanbau gibt die Seite 366 ff des Versuchsberichtsheftes “Integrierter Pflanzenbau 2023“.

Zulassungsende für S-Metolachlor und Trisulfuron

Die EU- Kommission hat die Zulassung des Wirkstoffes S-Metolachlor nicht mehr verlängert. Damit verlieren S-Metolachlorhaltige Herbizide z.B. Dual Gold und Gardo Gold im Juli 2024 die Zulassung. Entsprechend der Durchführungsverordnung müssen diese Produkte bis spätestens zum 23. Juli 2024 abverkauft und aufgebraucht werden.
Da die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Triflusufuron nicht erneuert wurde, gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist für Produkte mit diesem Wirkstoff, z.B. Debut oder Debut DuoActive, zum 20. August 2024.
Dies gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Im Jahr 2024 ist der Einsatz dieser Produkte letztmals möglich. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Info zum Zulassungsstand von Glyphosat

Die Europäische Kommission (KOMM) wird die Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren verlängern. Das kündigte die Brüsseler Behörde am16.11.2023 an.
Nach der aktuellen Rechtslage können in der Anwendungsperiode Frühjahr 2024 bei Bedarf Glyphosat-Präparate zur Regulierung von Altverunkrautung im Mulch- und Direktsaatverfahren eingesetzt werden. Die bisherigen Anwendungsbeschränkungen nach der PflSchAnwV bleiben unverändert bestehen.

Weitere Informationen - LfL Externer Link

Umfrage Technische Universität München

Bereits heute, vor allem aber in der Zukunft sind Blühflächen zur Förderung der Artenvielfalt ein unumgänglicher Bestandteil der Agrarlandschaft. Um sie möglichst gut in den betrieblichen Ablauf zu integrieren, ist eine Weiterentwicklung bisheriger Maßnahmen (KULAP/VNP) notwendig. Dazu gehört nicht nur ein aus-reichender finanzieller Ausgleich, sondern auch eine Strategie, um Probleme wie das Aufkommen von Wurzelunkräutern zu vermeiden.
Um eine praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, möchte die Technische Universität München (Weihenstephan) verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten für zukünftige Agrarumweltmaßnahmen im Bereich Blühflächen/Ackerbrachen von Landwirten in Bayern bewerten lassen. Unterstützen Sie dieses Vorhaben durch Ihre Teilnahme an einer ca. 20 - 30-minütigen Online-Umfrage. Als Dank gibt es die Möglichkeit, an einem Gutscheingewinnspiel für drei Gutscheine im Wert von je 50€ (Berufsbekleidung von Engelbert Strauss), teilzunehmen. Link zur Umfrage:

Umfrageserver Externer Link

Aufbrauchfristen beachten

Folgende Mittel (Auswahl) verlieren ihre Genehmigung bzw. haben sie schon verloren; sie können aber noch innerhalb ihrer Aufbrauchfrist letztmals verwendet werden: Betroffene Mittel (Auswahl)
Die Zulassung für die Clomazone-/Metazachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel CIRCUIT SYNC TEC und Colzor SYNC TEC und deren Vertriebserweiterung Tribeca SYNC TEC wurde wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.
Außerdem endeten die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.

Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!

Seit 2021 ist die Einhaltung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes Bestandteil der Fachrechtskontrollen. Broschüre mit Informationen und Checkliste abrufbar unter:

Allgemeine Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation - Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz aufzubewahren und vom Betrieb bei der Überprüfung vorzulegen.

Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!

Jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, ist verpflichtet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr des Entstehens der jeweiligen Aufzeichnungen folgt. Aufzeichnungen aus dem Jahr 2019 müssen somit im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2022 vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn im Jahr 2022 eine Kontrolle stattfinden würde, sind die Aufzeichnungen der Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.

Dokumentationsvorlage zum Herunterladen bzw. Drucken - LfL Externer Link

Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.

Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Wiese neben Bach

Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen.   Mehr

Aktuelle Regelungen zur Düngerausbringung