Aktuelle Pflanzenbauhinweise für Unterfranken
Pflanzenbauhinweise für den Regierungsbezirk Unterfranken vom Erzeugerring für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Würzburg e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg.
Winterraps: Schädlingskontrollen
Der Winterraps geht an ersten Standorten in die Blüte über. Mit Blühbeginn (ab BBCH 60) macht der Rapsglanzkäfer keinen Schaden mehr, da er direkt an die Pollen kommt. Behandlungen dagegen werden somit überflüssig und sind zu vermeiden.
In der Blühphase muss der Zuflug der Schotenschädlinge Kohlschotenmücke und Kohlschotenrüssler kontrolliert werden. Da allerdings die Bonitur der Mücke sich in der Praxis äußerst schwierig gestaltet und die Schadschwelle von 1 Mücke pro Pflanze in der Praxis eher selten erreicht wird, ist es sinnvoller sich am Kohlschotenrüssler zu orientieren. Die erarbeitete Schadschwelle liegt hier bei 1 Käfer / Pflanze im Durchschnitt über den Schlag verteilt.
Hinweise zu Insektiziden im Rapsanbau finden Sie im VBH "Integrierter Pflanzenbau 2023" auf S. 361 ff.
Pflanzenschutz in Zuckerrüben
Vor jeder Herbizidmaßnahme in Rüben muss die Spritze absolut sauber sein, da Rüben z.B. nach Herbizidmaßnahmen in Getreide auf kleinste Mengen von Sulfonylharnstoffen oder Wuchsstoffen reagieren.
Unkrautkontrolle im Nachauflauf:
- NAK-Behandlung: Keimblatt- bzw. im 1. Laubblattstadium der Unkräuter.
- NAK-Behandlung: Nach Auflauf der nächsten Unkrautwelle, etwa 8-14 Tage später.
- NAK-Behandlung: Zur Vermeidung einer Spätverunkrautung (Versiegelungsmaßnahme).
Um möglichst gute Wirkungen zu erzielen, ist neben den Applikationsbedingungen auch die Applikationstechnik gefragt. Für gute Wirkungen ist möglichst kleintropfig zu spritzen, um die Unkräuter gut zu benetzen. Daher spielen Düsenwahl, Druck und Wassermenge eine wichtige Rolle. Abdrift ist möglichst zu minimieren und in den Auflagen geregelt, siehe Versuchsberichtsheft 2023 ab Seite 221 ff. Daher ist hier immer ein Kompromiss zwischen Tropfengröße und Abdriftminderung einzugehen. In den Morgenstunden ist die Abdrift in der Regel niedriger als in den Abendstunden.
Der Einsatz von mehr als drei Mischpartnern wird grundsätzlich nicht empfohlen. Gräser- und Unkrautbekämpfung sollten bei geringer Wachsschicht separat erfolgen, um Verträglichkeitsprobleme auszuschließen. Bei einer erforderlichen Gräser- oder Distelbekämpfung ist ein Spritzabstand von 3-5 Tagen zu NAK-Behandlungen einzuhalten (Teilflächenbehandlung). Informationen zu zugelassenen Graminiziden im Rübenanbau gibt die Seite 366 ff des Versuchsberichtsheftes “Integrierter Pflanzenbau 2023“.
Zulassungsende für S-Metolachlor und Trisulfuron
Da die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Triflusufuron nicht erneuert wurde, gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist für Produkte mit diesem Wirkstoff, z.B. Debut oder Debut DuoActive, zum 20. August 2024.
Dies gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Im Jahr 2024 ist der Einsatz dieser Produkte letztmals möglich. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Info zum Zulassungsstand von Glyphosat
Nach der aktuellen Rechtslage können in der Anwendungsperiode Frühjahr 2024 bei Bedarf Glyphosat-Präparate zur Regulierung von Altverunkrautung im Mulch- und Direktsaatverfahren eingesetzt werden. Die bisherigen Anwendungsbeschränkungen nach der PflSchAnwV bleiben unverändert bestehen.
Umfrage Technische Universität München
Aufbrauchfristen beachten
Die Zulassung für die Clomazone-/Metazachlor-haltigen Pflanzenschutzmittel CIRCUIT SYNC TEC und Colzor SYNC TEC und deren Vertriebserweiterung Tribeca SYNC TEC wurde wiederrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.
Außerdem endeten die Zulassungen für Lamdex forte und Lambda WG und Hunter WG. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis 30.06.2024.
Checkliste zur Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes ist Pflicht!
Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen!
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen an.
Die elektronische Dokumentation ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen können auch formlos erfolgen. Die Verwendung von Schlagkarteien ist möglich.
Im Serviceportal iBALIS
Erfassung von Gewässerrandstreifen
Seit dem 1. August 2019 ist es aufgrund des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Mehr